Anpassung an aktuelle Erfordernisse: Kabinett gibt Entwurf eines novellierten Bestattungsgesetzes zur Anhörung frei

12.12.2023, 14:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das sächsische Kabinett hat heute den Entwurf für ein neues Sächsisches Bestattungsgesetz zur Anhörung freigegeben. Das Sächsische Bestattungsgesetz regelt das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen. Nach der letzten großen Novelle im Jahr 2009 soll das Gesetz nunmehr an die Erfordernisse der Praxis, der gesellschaftlichen Entwicklungen im Hinblick auf die Bestattungskultur und der Digitalisierung angepasst werden. Die Grundsystematik des Gesetzes, die sich in der Praxis bewährt hat, soll dabei erhalten bleiben.

Sozialministerin Petra Köpping: »Unser gesellschaftliches Miteinander unterliegt einem ständigen Wandel, damit geht immer auch eine Veränderung der Bestattungs- und Trauerbewältigungskultur einher. Seit Jahren zeichnet sich, nicht nur in Sachsen, ein Trend ab: weg von der traditionellen Erd- hin zur Feuerbestattung. Zudem haben sich die Anforderungen und Erwartungen an Friedhofsträger, Wirtschaft und Verwaltung geändert. Ziel der Novellierung ist es, diesen Herausforderungen gerecht zu werden und das Bestattungsrecht zukunftssicher zu gestalten. Das Bestattungsgesetz bildet hierfür die gesetzliche Grundlage.«

Mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes sollen neben einer Reihe von Vervollständigungen und praxisnäheren Formulierungen neue Akzente gesetzt werden. So ist unter anderem die Stärkung der Rechte von Eltern Fehlgeborener vorgesehen, welchen ein Auskunftsrecht über den Verbleib ihres Kindes eingeräumt wird. Zudem sollen sie umfassend über die bestehenden Bestattungsmöglichkeiten aufgeklärt werden müssen.

Im Hinblick auf die sich ändernden Bestattungsformen soll z. B. die Möglichkeit der sarglosen Bestattung mit der Novellierung Eingang in das Bestattungsgesetz finden. Zugleich sollen Bestattungswälder sowie Mensch-Tier-Bestattungen gesetzlich anerkannt werden.

Die Leichenschau soll mit der Novellierung verbessert werden. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz eine Reihe von Präzisierungen bzgl. des Untersuchungsablaufs vor und die zur Leichenschau verpflichteten Medizinerinnen und Mediziner sollen in angemessenem Umfang an Fortbildungen zu dieser Thematik teilnehmen. Um den Bedarf einer zweiten Leichenschau zu ermitteln, sieht der Entwurf eine Evaluierungsvorschrift vor.

Um der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung zu tragen ist vorgesehen, dass zukünftig die Todesbescheinigungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestellt und übermittelt werden müssen, soweit die technischen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Ziel ist nach der zweiten Kabinettsbefassung Anfang 2024 eine Beschlussfassung durch den Landtag noch in dieser Legislaturperiode.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
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