Justizministerin Katja Meier übergibt Zeugnisse an künftige Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
08.12.2023, 15:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Justizministerin Katja Meier übergab heute in der Hochschule Meißen (FH) im Rahmen eines Festaktes die Abschlusszeugnisse an 20 Absolventinnen und Absolventen des dortigen Studiengangs Rechtspflege.
Die Zeugnisübergabe stellt den krönenden Abschluss des dreijährigen dualen Studiums in der Fachrichtung Justiz dar.
Justizministerin Katja Meier gratulierte den neuen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern: »Die 20 Anwärterinnen und Anwärtern gehören zum besten Jahrgang seit der Einführung des Punkte-Notensystems 2008. Vor allem die ersten beiden Studienjahre waren geprägt von starken Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Das Lehren und Studieren unter teils härtesten Voraussetzungen verlangte Einiges ab – sowohl von den Anwärterinnen und Anwärtern, als auch von den Dozentinnen und Dozenten. Diejenigen Anwärterinnen und Anwärter, die in diesen schwierigen Jahren durchgehalten und sich durch das Rechtspflegestudium gekämpft haben, haben die besten Abschlüsse der letzten 15 Jahre.«
Vor allem die ersten beiden Studienjahre waren geprägt von starken Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Das Lehren und Studieren unter teils härtesten Voraussetzungen verlangte Einiges ab – sowohl von den Anwärterinnen und Anwärtern, als auch von den Dozentinnen und Dozenten. Diejenigen Anwärterinnen und Anwärter, die in diesen schwierigen Jahren durchgehalten und sich durch das Rechtspflegestudium gekämpft haben, sind allerdings die besten Absolventen der letzten 15 Jahre.
Zugleich erinnert Katja Meier an die herausragende Bedeutung der künftigen Tätigkeit der Absolventinnen und Absolventen und ermutigt sie, die neuen Aufgaben mit Zuversicht und Freude anzugehen. »Mit Beendigung der Laufbahnausbildung ist nun das Lernen an der Hochschule beendet. Nun gilt es, das Erlernte in der Praxis an Gerichten und Staatsanwaltschaften umzusetzen.«
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen die Aufgaben der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit wahr, die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragen sind. Sie arbeiten in ihrem Wirkungskreis bei Gerichten und Staatsanwaltschaften selbstständig, eigenverantwortlich und nicht weisungsgebunden. Die vielfältigen Aufgaben umfassen u.a.
- Eröffnung von Testamenten und Erteilung von Erbscheinen
- Entscheidung über die Eintragung von Eigentumswechseln und Grundschulden ins Grundbuch
- Pfändung von Forderungen
- Anordnung und Durchführung der Zwangsversteigerung von Grundstücken
- Durchführung von Insolvenzverfahren
Abschließend richtet die Ministerin auch ihren Dank an die Dozentinnen und Dozenten, Ausbilderinnen und Ausbilder sowie alle, die sich im Rahmen der Ausbildung engagiert haben.
Nach der feierlichen Übergabe der Zeugnisse wurde die Jahrgangsbeste, Dorothea Marie Sättele, geehrt.
Hintergrund:
Seit 2023 stehen für die Laufbahnausbildung zur Rechtspflegerin bzw. zum Rechtspfleger jährlich 70 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Bewerbungen, die bis zum 31. Januar 2024 über das zentrale Bewerberportal bei der Hochschule Meißen (FH) eingehen, werden im Auswahlverfahren 2024 zur Besetzung der Studienplätze im September 2024 berücksichtigt.
Das spannende aber auch anspruchsvolle berufspraktische Studium in der Fachrichtung Justiz dauert insgesamt drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Abschnitte. Während die theoretische Ausbildung zentral an der Hochschule Meißen (FH) erfolgt, findet die praktische Ausbildung wohnortnah an den sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften statt.
Weitere Informationen zu den Aufgaben einer Rechtspflegerin oder eines Rechtspflegers, zum dualen Studium und zu den Bewerbungsmodalitäten sind im Internet unter Rechtspfleger und Justitzfachwirt (https://www.job-mit-j.de/) zu finden.