Arbeiten zur Baufeldfreimachung zum »Strand Löbnitz« am Seelhausener See können fortgesetzt werden

29.11.2023, 15:23 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Nach mehrfachen Bürgerhinweisen zu unzulässigen Eingriffen in die Natur, verbunden mit Zerstörung der Lebensräume streng geschützter Arten wie Biber und Eisvogel, durch Rodungs- und Geländearbeiten am Seelhausener See hatte das Sächsische Oberbergamt einen vorläufigen Baustopp zur Aufklärung des Sachverhalts gegenüber dem Projektträger LMBV verfügt. Gegenstand der Maßnahmen sind Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen im Böschungsbereich des ehemaligen Braunkohletagebaus, die eine Nachnutzung eines »Strand Löbnitz« für ein Ferienhausprojekt vorbereiten. Während des Baustopps hat das Oberbergamt eine Überprüfung zur Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen vorgenommen. Gleichzeitig veranlasste das Oberbergamt die Überprüfung der Vorwürfe in Bezug auf die naturschutzrechtlichen Eingriffe und den Artenschutz durch die zuständige untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Nordsachsen.

Im Ergebnis der Prüfungen wurden keine Abweichungen/Verstöße sowohl in der Umsetzung der bergrechtlich relevanten Maßnahmen als auch in Bezug auf die Eingriffe in die Natur festgestellt. Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Nordsachsen konnte mit Hilfe der ökologischen Baubegleitung die Bedenken zu den Hinweisen aus der Bevölkerung gegenüber dem Oberbergamt ausräumen.

Für dieses Vorhaben wurde auf Grundlage eines Artenschutzfachbeitrages und eines landschaftspflegerischen Begleitplanes bereits ab Februar 2021 artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen umgesetzt sowie umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt. Am 01.08.2023 begann die Errichtung von Leiteinrichtungen für Amphibien und Reptilien. Diese Maßnahmen wurden und werden weiterhin intensiv durch eine ökologische Bauüberwachung begleitet, die im Rahmen der bergrechtlichen Zulassung gefordert wurde.

Das Sächsische Oberbergamt hat am 29.11.2023 den vorläufigen Baustopp aufgehoben. Die Arbeiten am Objekt werden mit archäologischen Grabungen sowie der geplanten Umsetzung des Schilfgürtels fortgesetzt. Alle Arbeiten sind Gegenstand einer intensivierten naturschutzrechtlichen Überwachung mit Protokollierung der Begehungen seitens des Landratsamtes und der ökologischen Baubegleitung.


Kontakt

Sächsisches Oberbergamt

Pressesprecher Oberberghauptmann Prof. Dr. Bernhard Cramer
Telefon: +49 3731 372 9001
Telefax: +49 3731 372 9009
E-Mail: pressestelle@oba.sachsen.de

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