Förderrichtlinie »Integrative Maßnahmen« novelliert Staatsministerin Köpping: »Rechtssichere Grundlage für die Förderung im nächsten Jahr – Richtlinie wird 2024 weiterentwickelt«

14.11.2023, 12:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Kabinett hat heute die Novellierung der Richtlinie »Integrative Maßnahmen« beschlossen. Die Richtlinie richtet sich an Vereine und gemeinnützige Organisationen zur Förderung von Integration und Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Der Novellierungsprozess wurde bereits Ende des Jahres 2022 begonnen – Anlass war die Prüfung des Richtlinienvollzugs durch den Sächsischen Rechnungshof. Nach einer Reihe von Anpassungen ist die Richtlinie im Ergebnis eines intensiven Austauschs grundlegend umgestaltet worden.

Zukünftig werden die Fördergegenstände durch Konkretisierung in sechs klar definierten Fördersäulen gebündelt. Dies ermöglicht eine zielgenaue Beantragung und Bewilligung. Allein die Sächsische Aufbaubank (SAB) wird die Förderrichtlinie künftig umsetzen. Es gibt eine klare Abgrenzung zu anderen Förderungen im Freistaat, um die Zielgenauigkeit zu erhöhen und effizienten Mitteleinsatz zu gewährleisten. Ein Fachbeirat wird das Sozialministerium weiterhin in aktuellen und grundsätzlichen Fragen zur Integration beraten und Vorschläge zu Förderschwerpunkten unterbreiten. Mittels der überarbeiteten Förderrichtlinie werden zudem Sprach-Lern-Räume zur Verbesserung kommunikativer Fähigkeiten der Menschen mit Einwanderungsgeschichte und auch Patenschafts- und Mentoringprojekte als neue Förderinstrumente eingeführt.

Staatsministerin Petra Köpping: »Heute hat das Kabinett die novellierte Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen als Übergangsrichtlinie beschlossen - bewusst mit Gültigkeit bis Ende 2024. Es ist gut, dass damit nun eine rechtssichere Grundlage für die Förderung im nächsten Jahr geschaffen wurde, denn gerade jetzt brauchen die Kommunen und die Geflüchteten die Maßnahmen, um die Integration voranzubringen. Prioritär war für uns zunächst eine klare Verfahrensumstellung mit der Übertragung der Entscheidungskompetenz auf die SAB. Dafür haben wir jetzt die Fördergegenstände in der Richtlinie weiter inhaltlich geschärft und konkretisiert. Diesen Weg werden wir konsequent im nächsten Jahr fortsetzen und die Förderrichtlinie mit Unterstützung eines Gutachtens 2024 weiterentwickeln. Zudem erarbeitet die Staatsregierung derzeit eine Förderstrategie für den Freistaat Sachsen. Oberste Ziele sind dabei die Entbürokratisierung, Vereinfachung und Fördergenauigkeit. Im kommenden Jahr sollen die Grundsätze fertig sein. Auf deren Basis entwickeln alle Ressorts Förderfachstrategien. Dies führt insgesamt zu sehr differenzierten Regelungen. Wir werden 2024 im Kabinett beraten, wie es gelingen kann, alle Ziele miteinander vereinbar zu machen. Daher die Befristung. Dazu müssen die Grundsätze der Förderung aber erst einmal vorliegen.«

Staatsministerin Köpping abschließend: »Uns ist natürlich bewusst, dass die Novellierung sowohl die Träger als auch die SAB vor Herausforderungen stellt, denn die Anträge müssen angepasst und neu eingereicht werden – und das in recht kurzer Zeit. Ich kann hier nur um Verständnis bitten. Wir haben versucht, einen ausgewogenen Weg zu finden. Ich hoffe, dass es so gelingt, noch rechtzeitig in diesem Jahr Sicherheit und eine gute Basis für Integration zu schaffen. In den letzten Wochen haben wir viel Unterstützung für diesen Weg erhalten. Uns eint das gemeinsame Anliegen, die Integration von geflüchteten Menschen zügig voranzubringen, für die vielen Ehrenamtlichen verlässliche Strukturen bereitzustellen und dadurch die Kommunen zu unterstützen. Denn es ist eine große Leistung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, Menschen in Not aufzunehmen und dafür zu sorgen, dass sie sich sicher und unterstützt fühlen – selbst wenn es nur vorübergehend sein sollte.«

Hintergrund

Die Förderrichtlinie »Integrative Maßnahmen« soll die kulturelle, soziale und identifikatorische Integration und gleichberechtigte Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte verbessern und der gesellschaftliche Zusammenhalt zwischen Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte in der von zunehmender Vielfalt geprägten sächsischen Gesellschaft stärken.

Die Richtlinie tritt am 24. November 2023 in Kraft. Alle Unterlagen werden auf der Internetseite der Bewilligungsstelle (SAB) unter https://www.sab.sachsen.de/ veröffentlicht.

Anträge für Projekte der Fördersäule (B) »integrationsfördernde Projekte« können bis 15. Dezember 2023 für das Jahr 2024 gestellt werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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