Krankenhausreform: Bereits erfolgte Konsolidierung im Osten wird berücksichtigt
13.11.2023, 15:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Videokonferenz der Regierungschefin und Regierungschefs der ostdeutschen Länder mit Bundesgesundheitsminister Lauterbach
Dresden (13. November 2023) – Die Regierungschefin und Regierungschefs der ostdeutschen Länder haben am Montag gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach über die Sicherstellung der medizinische Versorgung und die spezifische Ausgangsposition der ostdeutschen Länder bei der vom Bund geplanten Krankenhausreform beraten.
Im Anschluss an die Videokonferenz erklärten Bundesgesundheitsminister Lauterbach und der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer, der derzeit den Vorsitz der MPK Ost innehat, »Bund und ostdeutsche Länder setzen sich gemeinsam für eine zukunftssichere und gute medizinische Versorgung ein«. Man sei sich auch darin einig, dass die in den ostdeutschen Ländern seit den 1990er Jahren bereits erfolgte Konsolidierung der Krankenhauslandschaft bei der nunmehr geplanten Krankenhausreform berücksichtigt werden muss.
Mit Blick auf die demografische Situation und den höheren Anteil älterer Menschen in den neuen Ländern hieß es weiter, Ziel sei es, die sektorenübergreifende Versorgung zu stärken, dies entsprechend gesetzlich mit zu verankern und dafür ein geeignetes Vergütungssystem zu etablieren. Dabei muss die Planung für den niedergelassenen und den stationären Bereich enger miteinander verknüpft werden. Nur damit könne ein Wegbrechen versorgungsrelevanter Strukturen und Versorgungslücken in den ostdeutschen Ländern verhindert werden.
Der Ministerpräsident betonte, dass es noch offen sei, wann es zu einer Verabschiedung der eigentlichen Reform kommen wird. Umso wichtiger sei es, dass bei diesen spezifisch ostdeutschen Herausforderungen jetzt Pflöcke eingeschlagen werden konnten.
Der Bundesgesundheitsminister fügte hinzu: »Die neuen Bundesländer sind gut auf die Krankenhausreform vorbereitet, da sie die Klinikstruktur bereits modernisiert haben. Das gibt den Häusern - auch in strukturschwachen Gebieten - eine sichere wirtschaftliche Basis, selbst bei sinkenden Fallzahlen.« In der ambulanten Versorgung seien die neuen primärärztlichen Versorgungszentren und kommunalen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gute Alternativen zur starren Abgrenzung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. »Hier wird im Versorgungsstärkungsgesetz eine Struktur weiterentwickelt, die in den neuen Bundesländern eine lange Tradition hat.«