Bewerbungsstart für das gemeinsame Förderprogramm »Inklusion vor Ort« von Aktion Mensch und Sozialministerium

22.10.2023, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Bei diesem Projekt steht der gesellschaftliche Zusammenhalt im Mittelpunkt«

Im August unterzeichneten das Sozialministerium und die Sozialorganisation Aktion Mensch eine Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Förderung von bis zu fünf inklusiven Sozialräumen in Sachsen. Mit Fördermitteln in Höhe von fünf Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren sollen im Rahmen einer Tandemförderung in Sachsen barrierefreie, partizipative und inklusive Sozialräume zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen entstehen.

Ab sofort sind interessierte Kommunalverwaltungen und freigemeinnützige Organisationen herzlich eingeladen, sich für das Projekt »Inklusion vor Ort« zu bewerben und sich aktiv an der Schaffung inklusiver Sozialräume in Sachsen zu beteiligen. Für eine Förderung müssen sich eine Gemeinde, Stadt oder ein Landkreis und eine freigemeinnützige Organisation, die in derselben Kommune tätig ist, gemeinsam bewerben. Hierfür sind ein gemeinsames Konzeptpapier (maximal drei Seiten) und mindestens drei Absichtserklärungen von unterstützenden Organisationen vorzulegen. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2024.

Sozialministerin Petra Köpping: »Wir möchten gemeinsam mit Aktion Mensch erreichen, dass alle Menschen sowohl allumfassende Teilhabemöglichkeiten als auch Zugehörigkeit erfahren. Das Ziel, eine Gesellschaft zu schaffen, in der alle Menschen gleichberechtigt am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können, steht im Mittelpunkt.«

Für Fragen zur Bewerbung und Antragstellung führen Aktion Mensch und das Sozialministerium am 9. November 2023 und 28. November 2023 zwei gemeinsame Online-Informationsveranstaltungen durch, an denen alle interessierten Kommunen und Organisationen teilnehmen können.

Detaillierte Informationen zur Förderung, den Ausschreibungstext und die einzureichenden Bewerbungsunterlagen finden Sie über die Internetseite des Sozialministeriums https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/inklusion-vor-ort-6027.html und unter https://www.aktion-mensch.de/kommune-inklusiv/foerderprogramm/sachsen.

Hintergrund:
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1069029


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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