Studienstart für die nächsten Landarztstudierenden

09.10.2023, 13:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gesundheitsministerin Köpping: »Ärztin oder Arzt zu sein, ist ein Traumberuf!«

Mehr Medizinerinnen und Mediziner für eine Arbeit im ländlichen Raum zu gewinnen ist ein wichtiges Ziel sächsischer Gesundheitspolitik. Die Landarztquote, die 2022 als Maßnahme des »20-Punkte-Programms Medizinische Versorgung Sachsen 2030« gestartet ist, ist dabei ein wichtiger Baustein.

Nach einem erfolgreichen Start beginnen nun die nächsten 39 Kandidatinnen und Kandidaten für die Sächsische Landarztquote ihr Studium im Studiengang Humanmedizin in Leipzig, Dresden und Chemnitz. Im diesjährigen, zweiten Auswahlverfahren haben sich insgesamt 119 Interessierte auf einen der Plätze für das Wintersemester 2023/24 beworben. Das sind fast doppelt so viele Bewerbungen wie im Vorjahr. Nach Abschluss ihrer Ausbildung im Bereich der Allgemeinmedizin werden die Betreffenden mindestens zehn Jahre als Hausärztinnen und Hausärzte in einem unterversorgten oder von einer Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat Sachsen tätig sein.

Staatsministerin Petra Köpping: »Ärztin oder Arzt zu sein, ist für viele Menschen ein Traumberuf. Die Arbeit am und mit Menschen ist erfüllend, aber auch sehr verantwortungsvoll. Ich finde es wunderbar, dass so viele Kandidatinnen und Kandidaten ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung unserer sächsischen Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum leisten wollen. Danke! Sie tragen damit auch aktiv zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Ich wünsche allen Studierenden viel Durchhaltevermögen und Energie nicht nur für den Studienstart!«

Das nächste Auswahlverfahren auf die Sächsische Landarztquote für das Wintersemester 2024/25 steht bereits vor der Tür. Alle interessierten Bewerberinnen und Bewerber können sich in der Zeit vom 15. Januar bis 29. Februar 2024 über das Online-Bewerbungsportal der Landesdirektion Sachsen bewerben https://lds.sachsen.de/soziales/?ID=18912&art_param=979

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ein zweistufiges Auswahlverfahren durchlaufen. Die Auswahlkriterien der ersten Stufe sind neben dem Ergebnis der für das Studium der Medizin erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung, das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests (TMS-Test), das Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf sowie die Art und Dauer einer geeigneten freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit. Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein. Wer die erste Stufe des Auswahlverfahrens erfolgreich absolviert, wird zu einem strukturierten und standardisierten Auswahlgespräch eingeladen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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