Schwerer Unfall auf der Lennéstraße in Dresden
29.09.2023, 11:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen eine 48-jährige Deutsche wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung.
Der Beschuldigten liegt zur Last, am 05.06.2023 gegen 07.40 Uhr mit ihrem Pkw die Lennéstraße in Dresden befahren zu haben. Infolge Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt soll die Beschuldigte beim Rechtsabbiegen in Richtung Lingnerallee einen Fahrradfahrer übersehen haben, der den Radweg in gleicher Richtung mitbenutzte und vorfahrtberechtigt war. Der Geschädigte konnte dem von der Beschuldigten geführten Pkw nicht mehr ausweichen, kollidierte mit dem Pkw und stürzte zu Boden.
Durch das Unfallgeschehen zog sich der Geschädigte multiple Verletzungen u. a. am Kopf zu. Da der Geschädigte einen Helm trug, konnten noch schwerere Verletzungen vermieden werden.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen die nicht vorbestrafte Beschuldigte im Strafbefehlswege eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro sowie ein Fahrverbot von zwei Monaten zu verhängen.