Sozialministerium sensibilisiert mit Kampagne gegen Alkoholkonsum in der Schwangerschaft
08.09.2023, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: »Alkoholschädigungen bei Neugeborenen sind zu 100 Prozent vermeidbar.«
In Deutschland kommen viele Neugeborene bereits mit einer Alkoholschädigung auf die Welt. Insgesamt werden jedes Jahr etwa 10.000 Kinder mit FASD (Fetale Alkoholspektrum-Störungen) geboren, allein in Sachsen sind es ca. 500 bis 600 jährlich. Betroffene zeigen Verhaltensauffälligkeiten, Fehlbildungen sowie Organschäden. Jährlich am 9. September wird seit 1999 der Tag des alkoholgeschädigten Kindes begangen. Der Aktionstag dient als Anlass, um die durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft entstehenden Schädigungen des Kindes stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Das Sozialministerium informiert und sensibilisiert mit seiner Imagekampagne für die Gesundheitsämter.
Mit dem Motto »Wen kümmert’s, ob Ihr Kind gesund zur Welt kommt?« ist das Thema Teil der Imagekampagne »Uns kümmert’s!« für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Die Kampagne wurde im März 2023 gestartet und wird im Verlauf von rund zwei Jahren über die Aufgaben der Gesundheitsämter bei den Themen Kindergesundheit, Zahngesundheit, Wasserqualität, gesunde Ernährung, Sonnenschutz, sexuelle Gesundheit, Infektionsschutz und psychische Gesundheit aufklären. Rund um den 9. September wird die Arbeit der Gesundheitsämter beim Thema alkoholgeschädigtes Kind erklärt.
Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Alkoholkonsum ist in allen Gesellschaftsschichten verbreitet, leider auch unter schwangeren Frauen. Die Risiken des Konsums, vor allem in der Schwangerschaft, werden vielen Menschen leider noch immer unterschätzt. Das muss sich ändern. Die Gesundheitsämter leisten dafür wichtige Aufklärungs- und Beratungsarbeit. Aber Partner, Eltern, Freundinnen und Freunde, Ärztinnen und Ärzte müssen vor den Gefahren des Trinkens in der Schwangerschaft warnen. So sollte bereits bei Kinderwunsch der Alkoholkonsum eingestellt werden. Denn Alkoholschädigungen des Neugeborenen sind zu 100 Prozent vermeidbar. Um diese frühen Schädigungen mit lebenslangen Folgen zu vermeiden, bedarf es nur des Verzichts auf Alkohol in der Schwangerschaft und natürlich auch in der Stillzeit. Das muss für alle Mütter selbstverständlich sein.«
Die Gesundheitsämter übernehmen auch beim Thema alkoholgeschädigtes Kind die Rolle der informierenden Anlaufstelle und bieten umfassende Unterstützung. Dort wo Hilfe und Bedarf bei Kinderwunsch und Schwangerenberatung besteht, können die Ämter aktiv konsultiert/hinzugezogen werden. Die Beratungen sind in den 13 Ämtern Sachsens für alle kostenlos und stehen ebenso allen offen. Sie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und können auf Wunsch auch anonym durchgeführt werden.
Hintergrundinformationen:
FASD – Fetale Alkoholspektrum-Störung: Ein in der Bevölkerung wenig bekanntes Krankheitsbild, das sich äußerlich oft durch verminderte Körpergröße und Gesichtstauffälligkeiten kennzeichnet. Die großen Schwierigkeiten für Menschen mit FASD entstehen jedoch durch die Schädigung des Gehirns auf Grund des Alkoholkonsums der Mutter in der Schwangerschaft. Bereits im Kindesalter sind Menschen mit FASD oft impulsiv und haben Probleme beim Lernen und dabei, das Gelernte zu behalten und sich zu regulieren. Für Menschen mit FASD kann die Alltagsbewältigung zur großen Herausforderung werden, insbesondere das Einhalten einer Tagesstruktur, die Selbstversorgung sowie der Umgang mit Geld und Terminen. Eine selbständige Lebensführung gelingt dadurch nur eingeschränkt und mit hohem Kraftaufwand. Einige scheitern auch in Alltag und Beruf. Gleichzeitig sind sie aber auch gutgläubig. Dadurch können sie wiederum sowohl in eine Opfer-, als auch in eine Täterrolle geraten. Gleichzeitig besitzen Menschen mit FASD mitunter auch Inselbegabungen, wie z. B. ausgeprägte Musik-, Sport- und Technikkenntnisse, die es als Ressource zu nutzen gilt.
Wichtig für Menschen mit FASD sind eine frühe Diagnose und ein stabiles, informiertes Umfeld. Denn allzu oft geht der Diagnosestellung eine lange Odyssee von Arzt zu Arzt und durch verschiedene Hilfesysteme, wie z. B. der Kinder- und Jugendhilfe, voraus. Deshalb ist es notwendig, FASD in seiner Vielschichtigkeit frühzeitig zu erkennen und passgenaue, vernetzte Unterstützung zu gewährleisten.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen und Hilfestellungen zu Fetalen Alkoholspektrum-Störungen finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung https://www.kenn-dein-limit.de/alkoholverzicht/alkohol-in-der-schwangerschaft/, der Webseite des FASD-Fachzentrums Mitteldeutschland https://fhle.de/sozialpaediatrisches-zentrum/fasd-fachzentrum-mitteldeutschland/ oder unter www.fasd-deutschland.de