Presseeinladung: Neustrukturierung der Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität
04.09.2023, 10:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Dresden und Leipzig
Am Montag, den 11. September, stellt Justizministerin Katja Meier gemeinsam mit dem Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen, Martin Uebele, die zum 1. September 2023 in Kraft getretene Umsetzung des Gesamtkonzepts zur Organisation der Cybercrime-Bekämpfung in Sachsen vor. Das Pressegespräch findet von 11 Uhr bis 12 Uhr in den Räumen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden statt.
Justizministerin Katja Meier: »Die Verfolgung von Straftaten im Bereich der Cyberkriminalität, die zunehmend durch organisierte, gut vernetzte und auch im Ausland agierende Täterstrukturen begangen werden, stellt die Strafverfolgungsbehörden auch im Freistaat Sachsen vor wachsende Herausforderungen. Mit der Umsetzung des Gesamtkonzepts zur Organisation der Cybercrime-Bekämpfung in Sachsen schaffen wir effiziente und schlagkräftige Architekturen, um das Phänomen der Cyberkriminalität auch in Zukunft effektiv zu bekämpfen.«
Generalstaatsanwalt Martin Uebele: »Die Fälle der Cyberkriminalität haben auch im Freistaat Sachsen in den letzten Jahren – nicht zuletzt aufgrund der Digitalisierung der Gesellschaft und entgegen dem allgemeinen Kriminalitätstrend – signifikant zugenommen. Dieser dauerhaften Herausforderung muss sich der Rechtsstaat entschlossen entgegenstellen. Die Staatsanwaltschaften in Sachsen intensivieren deshalb die Bekämpfung der Cyberkriminalität durch die Schaffung von zwei neu eingerichteten Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Dresden und Leipzig. Diese arbeiten eng mit der Sächsischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zusammen.«
Zeit: Montag, 11. September 2023, 11:00 bis 12:00 Uhr
Ort: Lothringer Straße 1, 01069 Dresden, Zimmer: A 3.104
Vertreterinnen und Vertreter von Funk, Presse und Fernsehen sind herzlich eingeladen. Der Termin ist besonders für Bild- und Filmberichterstattung geeignet. Um eine vorherige Anmeldung bis Freitag, 08.09., unter presse@smj.justiz.sachsen.de wird gebeten.
Hintergrund
Straftaten im Bereich der Cyberkriminalität stellen seit geraumer Zeit – auch im Freistaat Sachsen – eine zunehmende Bedrohung für die Gesellschaft dar. Zwar weist das kürzlich vom Bundeskriminalamt herausgegebene Bundeslagebild Cybercrime 2022 für das Jahr 2022 einen Rückgang der Fallzahlen bei den Inlandstaten um sechseinhalb Prozent aus. Trotzdem kann nicht von einer Kehrtwende in dem seit Jahren zu beobachtenden allgemei-nen Trend der steigenden Fallzahlen im Bereich der Cyberkriminalität gesprochen werden. Denn wie das Bundeslagebild anhand von ergänzenden Lagezahlen auch zeigt, stieg im gleichen Zeitraum die Zahl der Auslandstaten, bei denen zwar Schäden im Inland verursacht wurden, aber der Aufenthaltsort des Täters im Ausland liegt oder unbekannt ist, um mehr als acht Prozent an. Damit betreffen nunmehr fast ein Viertel aller bundesweit registrierten Auslandstaten solche aus dem Bereich der Cyberkriminalität. Darüber hinaus ist von einem hohen Dunkelfeld in diesem Deliktsbereich auszugehen.
Um der zunehmenden Bedrohung durch Straftaten aus dem Bereich der Cyberkriminalität auch im Freistaat Sachsen künftig effektiver begegnen zu können, hat das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) bereits im Jahr 2021 entsprechend den Zielvorgaben im Koalitionsvertrag in Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden ein umfangreiches Gesamtkonzept zur Organisation der Cybercrime-Bekämpfung in Sachsen erarbeitet. Dieses Konzept sieht die Errichtung eines dreigliedrigen Modells, bestehend aus der Sächsischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, zwei Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Dresden und Leipzig sowie Sonderdezernenten für den Bereich der Cyberkriminalität bei den übrigen Staatsanwaltschaften in Chemnitz, Görlitz und Zwickau vor.
Das SMJusDEG hat mit Wirkung zum 1. September 2023 nunmehr die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung der neuen Strukturen geschaffen, so dass die Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Dresden und Leipzig, die künftig (überregional herausgehobene) Verfahren von besonderer Bedeutung im Bereich der Cyberkriminalität bearbeiten, nunmehr die Arbeit aufnehmen können. Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden angesiedelte Sächsischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime wird künftig Verfahren von besonderer Bedeutung im Bereich der Cyberkriminalität führen, wenn hinzutretende besondere Umstände dies gebieten.