Mehr als 460 Million Euro für anwendungsnahe Forschung in Sachsen bis 2027

22.08.2023, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: »Freistaat investiert weiter in beste Bedingungen für die Forschung in Sachsen«

Das Sächsische Kabinett hat heute die Richtlinie »InfraProNet« zur Forschungsförderung der aktuell laufenden EU-Förderperiode bis 2027 beschlossen. Die Richtlinie regelt die Rahmenbedingungen nach denen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademie Sachsen und neu auch Hochschulallianzen Gelder aus dem Europäi-schen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF) beantragen können.

Insgesamt stehen in den kommenden Jahren mehr als 460 Millionen Euro zur Verfügung, kofinanziert vom Freistaat Sachsen, um Forschungsprojekte in Sachsen zu unterstützen. Das Volumen speist sich aus rund 307 Millionen Euro direkter EFRE-Förderung und rund 157 Millionen Euro Fördergeldern aus dem JTF, mit dem die EU den Strukturwandel in den betroffen Regionen Europas unterstützt. Die Richtlinie »InfraProNet« ist das Förderinstrument des Freistaats in dem beide Unterstützungs-fonds abgebildet sind.

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sagte nach dem Kabinettsbeschluss:
»Mit der neuen Richtlinie haben wir ein sehr erfolgreiches Förderinstrument nicht nur fortgeschrieben, sondern auch weiterentwickelt. Damit stellen wir sicher, dass die Forschung in Sachsen auch künftig beste Bedingungen in Sachsen findet, um Projekte zu realisieren. Gleichzeitig können wir die europäischen Fördergelder gezielt aussteuern und so den Strukturwandel im mitteldeutschen Revier, in der Lausitz und in Chemnitz mithilfe von Forschung und Entwicklung an unseren wissenschaftlichen Einrichtungen mitgestalten.«

Gefördert werden:
– Anschaffung von Geräten für die Forschung
– anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte
– Forschungsgebäude
– wissenschaftliche Informationsinfrastruktur
– Forschungsnetzwerke

Öffentliche Wissenschaftseinrichtungen oder Verbünde können Projektgelder über die Richtlinie InfraProNet beantragen. Welche Vorhaben letztlich gefördert werden, entscheidet sich in einem zweistufigen Wettbewerbsverfahren.

Hierfür ist in einem ersten Schritt eine Vorhabenidee bei der Sächsischen Aufbaubank einzureichen, bevor die Anträge in einem Fachgremium bewertet werden und anschließend ein Vollantrag eingereicht werden kann.

Der erste Förderaufruf (Call) startet am 28.08.2023 und wird ab dem 23.08.2023 auf dem Förderportal der Sächsischen Aufbaubank für einen Monat aufrufbar sein.

Hintergrund:
Mit der Richtlinie InfraProNet wurden in der vorangegangenen EU-Förderperiode bereits 246 Vorhaben in der Forschung mit einem Gesamtvolumen von 290 Millionen Euro gefördert. Die Möglichkeit zusätzlich Forschungsförderung über Mittel des JTF zu finanzieren kommt in der aktuellen Förderperiode neu hinzu.

In der vergangenen Förderperiode wurden beispielsweise die Anschaffung eines hochmodernen Magnetresonanztomographen mit einzigartiger Bildgebung für die Krebsforschung (MR LINAC) und ein neues Institutsgebäude für das Fraunhofer EAS unterstützt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang