Licht und Schatten beim Sächsischen Inklusionsgesetz im Bund-/Ländervergleich

19.07.2023, 15:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte hat das Behindertengleichstellungsrecht in Bund und Ländern unter die Lupe genommen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung ausgesprochen.
Beim Sächsischen Inklusionsgesetz sehen die Experten Licht und Schatten. Positiv schneiden u.a. die Zielstellung »Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention«, die Förderung der Teilhabe und die ressortübergreifende Anbindung des Landesinklusionsbeauftragten bei der Staatskanzlei ab.

Nachholbedarf wird insbesondere bei der fehlenden Fachstelle für Barrierefreiheit festgestellt. Außerdem wird kritisiert, dass die Regelungen zur Leichten Sprache zu unverbindlich seien. Und: Im Ergebnis des Vergleichs ist Sachsen das einzige Bundesland, welches die kommunale Ebene nicht in den Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsrechts einbezieht. Dies wird vom Landesinklusionsbeauftragten besonders kritisch gesehen, da es zur Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention einen verbindlichen Rahmen brauche, der gleichermaßen für die Landesebene und die Kommunalebene gelte.

Der Landesinklusionsbeauftragte Michael Welsch hierzu weiter:
»Der Vergleich ergänzt den kürzlich dem Landtag übergebenen Evaluationsbericht zum sächsischen Inklusionsgesetz in hervorragender Weise. Parallel zu diesem Bericht habe ich im Mai 2023 gemeinsam mit dem Landesbeirat für die Belange der Menschen mit Behinderungen und der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten ein Positionspapier mit dem Titel »Sachsen inklusiv 2030« formuliert. Dass sich diese Positionen in den wesentlichen Punkten mit den Empfehlungen der Monitoringstelle decken, bestärkt mich darin, weiterhin für eine Nachjustierung des sächsischen Inklusionsgesetzes einzutreten. Aus Sicht der Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Projekt in der nächsten Legislaturperiode.«

Die komplette Veröffentlichung der Monitoringstelle sowie die Positionen »Sachsen inklusiv 2023« finden Sie unter den unten stehenden Links.


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de

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