Staatsregierung leitet Neuausrichtung der sächsischen Förderpolitik ein

04.07.2023, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mit gemeinsamen Vereinbarungen hat das Sächsische Kabinett heute die Neuausrichtung der sächsischen Förderpolitik eingeleitet. Unter Einbeziehung der Fachexpertise aller sächsischen Ministerien wurden die Empfehlungen der Förderkommission II bewertet, deren Umsetzbarkeit abgewogen und durch konkrete Schritte untersetzt. Die Erarbeitung eines »Leitbild Sachsen 2030« zur strategischen Ausrichtung der Förderung, die Vereinfachung und Digitalisierung von Förderverfahren sowie die Konzentration der Bewilligungsstellen sind zentrale Bausteine der gemeinsamen Vereinbarungen.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Mit den heute beschlossenen Vereinbarungen werden die Förderverfahren im Freistaat weiter vereinfacht und zukünftig vollständig digitalisiert. Die Staatsregierung schafft langfristig wirksame Verfahren und Instanzen, die zu einer Lichtung des Förderdickichts führen und auch einen erneuten Anstieg der Regelungen verhindern. Insbesondere die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit unserer Förderrichtlinien stellt deutschlandweit einen Quantensprung dar. Damit stellt der Freistaat Sachsen Förderungen zielgerichtet zur Verfügung.«

Ein Element der Vereinbarungen ist die nun anstehende strategische Ausrichtung der Förderlandschaft. Hierzu wird das »Leitbild Sachsen 2030« entwickelt, um die zukünftigen förderpolitischen Schwerpunkte des Freistaates abzuleiten. Darauf aufbauend erstellt jedes Ministerium eine eigene Förderstrategie, welche die übergeordneten Ziele des Leitbildes durch konkrete Maßnahmen untersetzt. Während mit dem Leitbild als erste Ebene eine grundsätzliche, strategische Einbettung erfolgt und prioritäre Handlungsfelder identifiziert werden, konkretisieren die Förderstrategien als zweite Ebene die Ausgestaltung und rücken geeignete Maßnahmen in den Vordergrund. Die Förderlandschaft kann dadurch vollständig erfasst und gesteuert werden. Hierdurch können die zur Verfügung stehenden Mittel ressortübergreifend und zielgerichtet zum Einsatz kommen. Außerdem wird ermöglicht, ressortübergreifende Querschnittsthemen wie beispielweise den demographischen Wandel zu betrachten.

Das über Jahrzehnte gewachsene Dickicht aus Förderprogrammen, Fördergegenständen und Förderbedingungen wird durch gemeinsam erarbeitete und ressortübergreifend geltende Regeln langfristig abgelöst. Fördermaßnahmen werden zukünftig evaluiert und befristet, um so deren Wirksamkeit zu überprüfen.

Außerdem sollen die Förderverfahren weiter vereinfacht und digitalisiert werden. Die verstärkte Nutzung von Pauschalen und Festbeträgen ebenso wie die vollständige digitale Antragstellung für alle geeigneten sächsischen Förderprogramme bis Ende des Jahres 2026 werden im Rahmen der nun verbindlichen Vereinbarungen festgehalten.

Die Priorisierung klarer Strukturen und Zuständigkeiten zeigt sich besonders deutlich an der angestrebten Konzentration der Bewilligungsstellen.

Basis der Maßnahmen bilden die Empfehlungen der Förderkommission I »Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren« und der Förderkommission II »Konsolidierung von Förderprogrammen und Weiterentwicklung der sächsischen Förderstrategie«.


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