Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen: Acht Projekte zum Abbau von Antisemitismus werden mit insgesamt rund 190.000 Euro gefördert

31.05.2023, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Sozialministerium fördert acht neue Projekte zur Bekämpfung des Antisemitismus. Die Projekte verfolgen unterschiedliche Ansätze – vom Umgang mit Verschwörungsmythen bis hin zur Befähigung zur argumentativen Gegenwehr. Die Vorhaben werden jeweils mit bis zu 40.000 Euro pro Jahr bis Ende 2024 gefördert. Grundlage ist die Förderbekanntmachung vom 15. März 2023 der Richtlinie Weltoffenes Sachsen (WOS).

Im Doppelhaushalt 2023/24 stehen für das Landesprogramm »Weltoffenes Sachsen« zusätzliche 200.000 Euro zur Verfügung, um Projekte zu fördern, die Ansätze zum Abbau von Antisemitismus entwickeln und umsetzen und die auf bestimmte Zielgruppen abgestimmt sowie an deren Lebens- und Erfahrungswelt angepasst sind.

Staatsministerin Petra Köpping: »Antisemitismus hat keinen Platz in Sachsen oder irgendeinem anderen Teil der Welt. Solange wir es mit judenfeindlichen Wörtern, Handlungen und Gewalttaten zu tun haben, solange werden wir uns dagegenstellen. Dank der zusätzlichen Mittel können wir nun den Kampf gegen Antisemitismus noch mehr stärken. Es kommt vor, dass man mit Antisemitismus in Berührung kommt und auf die Schnelle fällt einem kein gutes Gegenargument ein. Ein Workshop, der hilft auch noch so kleine judenfeindliche Äußerungen oder Handlungen zu erkennen und zeigt wie man damit umgehen oder sogar argumentativ begegnen kann, ist das genau das richtige Mittel.«

Weitere Informationen:

In der Anlage zur Pressemitteilung sind die einzelnen geförderten Projekte der Förderbekanntmachung vom 15. März 2023 aufgeführt.

Das Landesprogramm »Weltoffenes Sachsen« fördert Projekte, die die demokratische Kultur und die freiheitlich demokratische Grundordnung in Sachsen stärken oder Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abbauen helfen. Seit diesem Jahr erfolgt die Förderung grundsätzlich in den Bereichen Landesweite Fachnetzwerke, Regionale Netzwerke, Projekte zur Demokratieförderung, Kleinprojekte und Bildungsfahrten. Über die Richtlinie können bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Angaben gefördert werden.
Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2023/24 stehen für das Landesprogramm »Weltoffenes Sachsen« in diesem Jahr 9,37 Mio. Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen sowie die Leitfäden für Antragsteller können auf der WOS-Website https://www.weltoffenes.sachsen.de abgerufen werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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