Demokratieministerin Katja Meier stellte heute gemeinsam mit der Leipziger Bürgermeisterin Vicki Felthaus den »Beteiligungsrat Gemeinwohl« in Leipzig vor
15.05.2023, 14:16 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Leipziger Stadtrat hat den »Beteiligungsrat Gemeinwohl« beschlossen – nun geht es in die Umsetzung. Gemeinsam mit der Leipziger Bürgermeisterin für Jugend, Schule und Demokratie, Vicki Felthaus, stellte die sächsische Demokratieministerin Katja Meier den Beteiligungsrat heute in Leipzig vor. Das Projekt wird über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) gefördert.
Der »Beteiligungsrat Gemeinwohl« wird mit 35.000 Euro über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung gefördert. Die Richtlinie wurde im Jahr 2022 veröffentlicht, mit dem Zweck, Bürgerbeteiligung in Sachsen in der Breite zu verankern und sowohl die Kommunen, als auch die zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure im Bereich Beteiligung finanziell bei der Umsetzung ihrer Vorhaben zu unterstützen. Bislang haben sich 74 Projekte um eine Förderung beworben, von denen 30 bereits in Umsetzung sind. Die eingereichten Anträge des dritten Förderaufrufs befinden sich derzeit noch in der Prüfung. Ein vierter Förderaufruf mit Antragsfrist bis September dieses Jahres wird aktuell vorbereitet und zum Sommer veröffentlicht.
Ein weiterer wichtiger Baustein für die Stärkung von Bürgerbeteiligung in Sachsen ist das landesweite Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung Sachsen, das im April 2022 gegründet wurde. Kernaufgabe des Netzwerkes ist es, die sächsischen Akteurinnen und Akteuren im Bereich Bürgerbeteiligung miteinander zu vernetzen und damit den Erfahrungstransfer, aber auch den Aufbau von Kompetenzen auf dem Gebiet der Bürgerbeteiligung sowie die Sichtbarmachung des Themas in der Öffentlichkeit zu befördern. Das Netzwerk richtet sich vornehmlich an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Verwaltungspersonal in den Kommunen, an Vereine und zivilgesellschaftliche Initiativen, Vertreterinnen und Vertreter aus den Ressorts der Staatsregierung, sowie Dienstleistende auf dem Gebiet der Bürgerbeteiligung. Das Netzwerk umfasst derzeit rund 150 Mitglieder.
Demokratieministerin Katja Meier: »Ich freue mich sehr, dass wir als Demokratieministerium mit dem Beteiligungsrat Leipzig ein Projekt fördern, das Bürgerinnen und Bürger, aber auch Kinder- und Jugendliche aktiv am politischen Geschehen beteiligt. Das Besondere an dem Projekt ist, dass die Teilnehmenden mittels des aufsuchenden Losverfahrens ausgewählt werden, für das von der Leipziger Stadtverwaltungen mit hohem Aufwand und Expertise eine praktikable Rechtsgrundlage geschaffen werden konnte.«
Bürgermeisterin Vicki Felthaus: »Ich freue mich auf die Sicht der Bürgerinnen und Bürger zum immer wichtiger werdenden Thema »Gemeinwohl«. Im Beteiligungsrat werden die Teilnehmenden Raum und Zeit haben, sich intensiv damit zu befassen und ihre Perspektive auf das Thema zu erarbeiten.«
Hintergrund
Der »Beteiligungsrat Gemeinwohl« hat das Ziel, Ideen aus der Stadtbevölkerung einzuholen, die das Gemeinwohl in Leipzig stärken. Er soll Empfehlungen erarbeiten, wie gesellschaftliches gemeinwohlorientiertes Engagement durch Einwohnerinnen und Einwohner selbst, aber auch durch Unternehmen, Institutionen und Vereine gefördert und angeregt werden kann. Vier Sitzungen sollen noch vor den sächsischen Sommerferien stattfinden. Insgesamt 20 Jugendliche sollen über Kooperationen mit Schulen und 50 erwachsene Bürgerinnen und Bürger über das aufsuchende Losverfahren zur Teilnahme bewegt werden. Die Einladungen werden in diesen Tagen versendet.
Das aufsuchende Losverfahren ist eine auf eine Zufallsauswahl basierende Rekrutierungsmethode, bei der Menschen, die sich auf die schriftliche Einladung nicht zurückmelden, persönlich kontaktiert und zur Teilnahme motiviert beziehungsweise ermutigt werden. Mit dieser Methode sollen insbesondere Bürgerinnen und Bürger erreicht werden, die bei Beteiligungsverfahren, beispielsweise aufgrund von mangelnden Ressourcen, fehlendem Vertrauen in das demokratische System oder Zweifeln an der eigenen Kompetenz, gemeinhin weniger präsent sind. Das aufsuchende Verfahren ist zudem eine datensparsamere Variante des Losverfahrens, weil insgesamt weniger potenzielle Teilnehmende angeschrieben werden, als beim geschichteten Losverfahren und nur bei Absagen nachgelost wird.