Grünes Licht für Landkreishaushalt Mittelsachsen

15.05.2023, 09:49 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen genehmigt Kreditaufnahmen

Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 11. Mai 2023 den Doppelhaushalt 2023/2024 des Landkreises Mittelsachsen zum Vollzug freigegeben. Die vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 11 Millionen Euro im Jahr 2023 und in Höhe von 14 Millionen Euro im Jahr 2024 wurden unter Auflagen genehmigt.

Der Haushaltsplan 2023 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von circa 564,6 Millionen Euro - im Jahr 2024 sind es rund 611,9 Millionen Euro. Im Haushaltsjahr 2023 sind Investitionen in Höhe von rund 28,2 Millionen Euro und im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von rund 29,7 Millionen vorgesehen. Investitionsschwerpunkte sind unter anderem der Straßenbau, Investitionen in Modernisierung und Digitalisierung der Schulen sowie den Rettungsdienst.

Der Umlagesatz der Kreisumlage beträgt 30,5 Prozent für das Jahr 2023 und 30,9 Prozent für das Jahr 2024. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.

Der Haushaltsausgleich des Landkreises Mittelsachsen kann in den Jahren 2023 und 2024 nur unter Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise im Freistaat Sachsen vom 4. Oktober 2022 erreicht werden. Aus der mittelfristigen Finanzplanung des Landkreises ergeben sich deutliche Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit.

Dem Landkreis gelingt es nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Er ist gezwungen, Kredite aufzunehmen, um den nicht durch staatliche Zuwendungen und Zuweisungen gedeckten Finanzbedarf zu decken. Im Finanzplanungszeitraum werden keine weiteren Kreditaufnahmen geplant. Der Landkreis muss allerdings ab 2024 dauerhaft Kassenkredite in Anspruch nehmen.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen mit Auflagen versehen. Der Landkreis Mittelsachsen hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum vorliegen. Hierfür sind Konsolidierungsmaßnahmen zu prüfen und zu ergreifen. Auch hat der Landkreis zu prüfen, inwieweit eine weitere Erhöhung der Kreisumlage zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit beitragen kann.

Aufgrund der Haushaltssituation ist der Landkreis verpflichtet, im Rahmen der halbjährlichen Berichterstattung an die Landesdirektion Sachsen die aktuelle Entwicklung der Kreisfinanzen darzulegen.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Valerie Eckl
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
E-Mail: presse@lds.sachsen.de
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