Justizministerin Katja Meier besucht die bundesweit erste Einrichtung des Vollzugs in freien Formen für weibliche Strafgefangene

28.04.2023, 14:08 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Besuch der Justizministerin Katja Meier in der JVA Dresden (© SMJusDEG I Daniel Meißner)

Besuch der Justizministerin Katja Meier in der JVA Dresden (© SMJusDEG I Daniel Meißner)

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Justizministerin Katja Meier besucht die bundesweit erste Einrichtung des Vollzugs in freien Formen für weibliche Strafgefangene (© SMJusDEG I Daniel Meißner)

Justizministerin Katja Meier besucht die bundesweit erste Einrichtung des Vollzugs in freien Formen für weibliche Strafgefangene (© SMJusDEG I Daniel Meißner)

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Justizministerin Katja Meier besucht die bundesweit erste Einrichtung des Vollzugs in freien Formen für weibliche Strafgefangene (© SMJusDEG I Daniel Meißner)

v.l.n.r.: Simone Stüber (Projekt Halbe Treppe - Vollzug in freien Formen für Frauen), Eike König-Bender (Leiterin der Justizvollzugsanstalt Chemnitz), Katja Meier (Justizministerin)

Justizministerin Katja Meier besucht die bundesweit erste Einrichtung des Vollzugs in freien Formen für weibliche Strafgefangene (© SMJusDEG I Daniel Meißner)

v.l.n.r.: Simone Stüber (Projekt Halbe Treppe - Vollzug in freien Formen für Frauen), Eike König-Bender (Leiterin der Justizvollzugsanstalt Chemnitz), Katja Meier (Justizministerin)

v.l.n.r.: Simone Stüber (Projekt Halbe Treppe - Vollzug in freien Formen für Frauen), Eike König-Bender (Leiterin der Justizvollzugsanstalt Chemnitz), Katja Meier (Justizministerin)

Justizministerin Katja Meier verschaffte sich bei ihrem Besuch vor Ort in Mohorn einen unmittelbaren und persönlichen Eindruck von dem Projekt mit dem Namen »Halbe Treppe«. Katja Meier kam dabei sowohl mit den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern als auch mit den Bewohnerinnen ins Gespräch.

Seit Januar 2023 können in Sachsen nun auch weibliche Strafgefangene im Vollzug in freien Formen in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden. Die JVA Chemnitz ist die zentrale sächsische Anstalt für den Vollzug an weiblichen Gefangenen aus den Freistaaten Sachsen und Thüringen. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) hatte im Jahr 2022 die Outlaw gGmbH beauftragt, gemeinsam mit der JVA Chemnitz ein entsprechendes Konzept zu erstellen.

Justizministerin Katja Meier: »Mein heutiger Besuch des Projekts »Halbe Treppe« war mir auch ganz persönlich wichtig. Die Einrichtung in Mohorn ist inzwischen das dritte Projekt des Vollzugs in freien Formen, das in Sachsen in Betrieb gehen konnte. Was den Vollzug in freien Formen betrifft, sind wir in Sachsen bundesweit Vorreiter. Aufgrund des sehr geringen Frauenanteils unter den Gefangenen, werden Frauen oftmals von speziellen Behandlungsmaßnahmen ausgenommen. Als Justiz- und Gleichstellungsministerin ist es mir daher ein wichtiges Anliegen, dass wir für Gefangene sowohl im Männer- als auch im Frauenvollzug Möglichkeiten des Vollzugs in freien Formen etablieren konnten.«

»Die Kolleginnen und Kollegen der JVA Chemnitz, die gemeinsam mit dem Projektträger der Outlaw gGmbH so ein großartiges Konzept entworfen haben, können daher zu recht Stolz auf das bislang Erreichte sein. Ich bin sehr beeindruckt von der professionellen Umsetzung des Projekts in Mohorn und danke allen Beteiligten ausdrücklich.«

»Mit dem Projekt »Halbe Treppe« setzen wir erfolgreich einen wichtigen Bestandteil aus dem Koalitionsvertrag um. Die Einrichtung stellt auch bundesweit einen vollzugspolitischen Meilenstein dar. Im Projekt »Halbe Treppe« erhält zukünftig jede Teilnehmerin in Sachsen die Chance, – wie es das Sächsische Strafvollzugsgesetz so schön formuliert – ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu führen.«

Die Projektmitarbeiterin und Teamleiterin der Outlaw gGmbH Frau Simone Stüber:
»Am 11. Januar 2023 konnten wir die ersten Teilnehmerinnen aufnehmen. Zum heutigen Tag leben 3 Frauen hier, womit unsere Plätze ausgeschöpft sind. Das Projekt bietet den Frauen die Möglichkeit, außerhalb der Justizvollzugsanstalt ihre Strafe zu verbüßen und diese Zeit zu nutzen, um sich auf ein eigenverantwortliches Leben nach der Haft vorzubereiten. Neben dem pro-sozialen Lernen im Rahmen einer positiven Gruppenkultur in kleiner Gruppe, gehört das Lernen an Vorbildern sowie die Auseinandersetzung mit individuellen Zielen zum Aufgabenspektrum der Teilnehmerinnen im Vollzug in freien Formen. Ich freue mich sehr über die positive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit mit der JVA Chemnitz und dem Vertrauen, welches den Mitarbeiter*innen und mir entgegengebracht wird. Gemeinsam unterstützen wir die Frauen dabei, ihr Leben aktiv zu gestalten, damit sie für die zukünftigen Herausforderungen gestärkt sind. Eine solide Lebenssituation ist die beste Basis für ein straffreies Leben in der Zukunft und damit auch der beste Schutz für die Gesellschaft.«

Das Projekt »Halbe Treppe« – Vollzug in freien Formen für Frauen ist auf einem Dreiseitenhof in Mohorn (OT der Stadt Wilsdruff) gelegen. Zum Projektbeginn ist eine Unterbringung von drei Frauen möglich. Nach einer Etablierungsphase könnte eine Ausweitung auf bis zu sechs Plätze erfolgen. In einem späteren Projektabschnitt sollen diejenigen Frauen konkret unterstützt werden, die auch Mütter sind und nach der Haftzeit wieder mit ihren Kindern zusammenleben wollen. Die gemeinsame und angeleitete Unterbringung von Müttern mit Kindern soll dann in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern abgestimmt werden und den Müttern einen guten Übergang in das Leben in Freiheit ermöglichen.

Im Freistaat Sachsen betreibt der Verein Seehaus e.V. ebenso eine Einrichtung des Jugendstrafvollzugs in freien Formen. Das seit 2016 bestehende Projekt »Pier 36‟ des Vereins für soziale Rechtspflege Dresden e.V. bietet zudem bis zu vier nach Erwachsenenstrafrecht verurteilten männlichen Gefangene Unterbringungsmöglichkeiten im Vollzug in freien Formen. Insgesamt bestehen in Sachsen für Strafgefangene drei Projekte dieser Art.

Für die Umsetzung der Projektziele ist eine Unterbringung im Vollzug in freien Formen von mindestens 6 Monaten erforderlich und kann maximal für bis zu 12 Monate erfolgen. Während des Aufenthalts im Projekt erfolgt eine intensive pädagogische Einzel- und Gruppenbetreuung.
Im sächsischen Justizvollzug wird im Rahmen der Vollzugs- und Eingliederungsplanung regelmäßig geprüft, ob Verurteilte im geschlossenen Vollzug, im offenen Vollzug oder in einer Einrichtung des Vollzugs in freien Formen untergebracht werden können. Die Trennungsgrundsätze sehen dabei eine getrennte Unterbringung von weiblichen und männlichen Verurteilten vor.


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