Verdacht des versuchten Totschlags
21.04.2023, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Beschuldigter in Untersuchungshaft
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht –
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 56-jährigen Deutschen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am späten Abend des 25.12.2022 einem 56-jährigen Deutschen in dessen Wohnung am Albert-Wolf-Platz 1 in Dresden mehrfach mit verschiedenen Glasflaschen auf den Kopf geschlagen zu haben, wobei diese zumindest teilweise durch die Wucht des Aufpralls zerbrachen. Dabei soll der Beschuldigte damit gerechnet haben, dass der Geschädigte an den zugefügten Schädelverletzungen zeitnah versterben werde. Anschließend verließ er den Tatort, ohne sich um den Geschädigten zu kümmern.
Entgegen der Vorstellung des Beschuldigten überlebte der Geschädigte den Angriff. Er erlitt u. a. schwere Schädelverletzungen und mehrere große Schnitt- und Platzwunden, die chirurgisch versorgt werden mussten. Sein Seh- und Hörvermögen sind seit der Tat eingeschränkt.
Der Beschuldigte war bei Begehung der Tat aufgrund erheblicher Alkoholisierung möglicherweise vermindert schuldfähig.
Der Beschuldigte wurde am 26.12.2022 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 27.12.2022 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der unter Betreuung stehende Beschuldigte ist bereits erheblich vorbestraft und stand bei Begehung der Tat unter Bewährung. Er hat sich geständig zum Tatvorwurf eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.