Staatsregierung bringt fortgeschriebenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg

18.04.2023, 14:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesinklusionsbeauftragter Michael Welsch: »Umsetzung wird zu einem Mehr an Inklusion im Freistaat Sachsen führen«

Die Sächsische Staatsregierung hat heute mit dem 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen ihren fortgeschriebenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht.

Seit Herbst 2021 sind unter dem Dach einer Interministeriellen Arbeitsgruppe in fünf Unterarbeitsgruppen, an denen jeweils auch mehrere Interessenvertreter der Menschen mit Behinderungen beteiligt waren, zahlreiche Vorschläge beraten worden. Im Ergebnis liegen 131 Maßnahmen vor. Über ein Bürgerbeteiligungsportal konnte sich auch die breite Öffentlichkeit einbringen. Landesinklusionsbeauftragter Michael Welsch dazu: »Die Umsetzung der Maßnahmen wird zu einem Mehr an Inklusion im Freistaat Sachsen führen. Besonders freue ich mich darüber, dass der Landesbeirat der Menschen mit Behinderungen in einer Art Monitoring in den Umsetzungsprozess einbezogen sein wird. Dort, wo Prüfaufträge verankert sind, z.B. in Bezug auf eine Autismusstrategie, erwarte ich substanzielle Ergebnisse, die dann zu weiteren Schritten führen werden.«

Der Landesinklusionsbeauftragte betonte, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen nicht nur mit dem Aktionsplan der Staatsregierung erfolgen könne. Inklusion müsse vielmehr als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden und umgesetzt werden. Die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen müsse bei allen politischen und administrativen Entscheidungen zur Selbstverständlichkeit werden und dürfe auch vor der Privatwirtschaft nicht Halt machen.

»Die Barrieren in den Köpfen erweisen sich immer noch als die größten Hürden. Deshalb ist zu begrüßen, dass der Aktionsplan auch eine ganze Reihe von Sensibilisierungs- und bewusstseinsbildenden Maßnahmen beinhaltet. Die wenigsten Behinderungen haben Menschen von Geburt an. 95 Prozent der Behinderungen werden im Laufe des Lebens erworben, sei es durch Krankheit, Unfall oder andere Ursachen. Jede und jeder können also jederzeit selbst betroffen sein. Das sollten wir uns immer wieder ins Bewusstsein rufen«, so Michael Welsch weiter.


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
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