Landesprogramm »Weltoffenes Sachsen« unterstützt Projekte zur Bekämpfung von Antisemitismus

30.03.2023, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Förderaufruf deutliches Signal - alle interessierten Vereine sind dazu aufgerufen, sich aktiv zu beteiligen«

Das Bundeskriminalamt verzeichnet einen deutlichen Anstieg antisemitischer Straftaten im vergangenen Jahr. Das Landesprogramm »Weltoffene Sachsen« reagiert auf die gestiegene antisemitische Gewaltbereitschaft und richtet einen Förderaufruf an Träger und Vereine, die bereits Erfahrungen in der Durchführung von Projekten zur Bekämpfung von Antisemitismus haben oder bereit sind, sich in diesem Bereich zu engagieren. Gefördert werden Einzelvorhaben, welche Ansätze zum Abbau von Antisemitismus entwickeln und umsetzen, die auf bestimmte Zielgruppen abgestimmt und an deren Lebens- und Erfahrungswelt angepasst sind.

Sozialministerin Petra Köpping: »Ich bin schockiert über die steigende judenfeindliche Gewalt in unserem Land. Sie stellt eine Bedrohung der Grundfesten unseres Gemeinwesens dar und ist aufs Tiefste zu verachten. Die Angst vor dem Fremden ist auch außerhalb der rechtsextremen Szene erkennbar. Die Leipziger Autoritarismus-Studie zeigt deutlich, dass sich rassistische Denkmuster selbst bei Befürwortern des demokratischen Systems etablieren können. Darüber wollen und werden wir nicht hinwegsehen. Wir unterstützen deshalb besonders Projekte, die sich gegen Antisemitismus als Brückenideologie einsetzen oder Handlungskompetenzen im Umgang mit antisemitischen Codes und antisemitischer Umwegkommunikation stärken.«

Das Landesprogramm »Weltoffenes Sachsen« stellt für die Jahre 2023 und 2024 je 200.000 Euro zur Verfügung. Je Vorhaben und Jahr können bis zu 40.000 Euro an Fördermitteln beantragt werden. Die Projekte im Rahmen des Förderaufrufs können ab dem 1. Juni 2023 beginnen und bis längstens zum 31. Dezember 2024 umgesetzt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 30. April 2023 möglich.

Staatsministerin Petra Köpping: »Ich bin davon überzeugt, dass mit dieser Förderbekanntmachung ein deutliches Signal gegen jegliche Form von Antisemitismus gesetzt wird. Ich lade alle interessierten Organisationen und Vereine dazu ein, sich aktiv an der Bekämpfung von Antisemitismus zu beteiligen und gemeinsam für eine bessere Zukunft einzutreten.«

Weitere Informationen zum Förderaufruf des Programms Weltoffenes Sachsen erhalten Sie in der Anlage zur Medieninformation (Factsheet) sowie unter https://www.weltoffenes.sachsen.de. Nachfragen können außerdem via E-Mail an demokratie@sms.sachsen.de gerichtet werden.

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

Hintergrund:

Das Landesprogramm »Weltoffenes Sachsen« fördert Projekte, die die demokratische Kultur und die freiheitlich demokratische Grundordnung in Sachsen stärken oder Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abbauen helfen. Seit diesem Jahr erfolgt die Förderung grundsätzlich in den Bereichen Landesweite Fachnetzwerke, Regionale Netzwerke, Projekte zur Demokratieförderung, Kleinprojekte und Bildungsfahrten. Über die Richtlinie können bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Angaben gefördert werden.
Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2023/24 stehen für das Landesprogramm »Weltoffenes Sachsen« in diesem Jahr 9,37 Mio. Das sind 1,9 Mio. Euro mehr als im vergangenen Haushaltsjahr

Weitere Informationen sowie die Leitfäden für Antragsteller können auf der WOS-Website https://www.weltoffenes.sachsen.de abgerufen werden.

Anlage zur Medieninformation:

Factsheet zur Förderbekanntmachung für Projekte zum Abbau von Antisemitismus


Weiterführende Links

zurück zum Seitenanfang