Gesundheitsministerin Petra Köpping stellt »Hospiz- und Palliativbericht Sachsen 2022« vor
14.03.2023, 14:47 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Köpping: »Gute Strukturen für die Versorgung wurden geschaffen, Problem ist Fachkräftemangel«
Gesundheitsministerin Petra Köpping hat heute in Dresden den »Hospiz- und Palliativbericht Sachsen 2022« vorgestellt. Der Bericht dient zur Weiterentwicklung der hospizlich-palliativen Versorgung in Sachsen. Fazit: Die Versorgung von schwerstkranken Patientinnen und Patienten im Krankenhaus und im Hospiz ist gut aufgestellt, eine Herausforderung bleibt der Fachkräftemangel.
Im Einzelnen:
Hospizwesen
Der laut der vorhergehenden »Hospizstudie 2017« festgestellte Ausbaubedarf für stationäre Hospize wurde mit Hilfe von investiver Landesförderung umgesetzt. Aktuell gibt es 14 Hospize für Erwachsene mit insgesamt 167 Plätzen und ein Kinderhospiz mit 10 Plätzen und 2 Elternwohnungen in Sachsen. Daneben gibt es 49 ambulante Hospizdienste (AHD) für Erwachsene und 6 speziell für Kinder und Jugendliche. Bei den AHD engagieren sich mehr als 2.340 ehrenamtlich Helfende. Das Land förderte die AHD seit 2002 mit insgesamt ca. 6,7 Millionen Euro. Zehn stationäre Hospize wurden seit 1996 mit 3,2 Millionen Euro Landesmitteln gefördert. Die Arbeit des Landesverbandes für Hospizarbeit und Palliativmedizin Sachsen e.V. unterstützte der Freistaat seit 2002 mit etwa 1,3 Millionen Euro.
Gesundheitsministerin Köpping: »Auch in diesem Bereich ist die Versorgungslandschaft gut ausgebaut. Sachsen ist im Bundesvergleich führend bei der direkten Förderung der ambulanten Hospizdienste. Und auch eine investive Förderung von stationären Hospizen ist nur in wenigen Bundesländern möglich. Die wichtige Arbeit des Landesverbandes für Hospizarbeit und Palliativmedizin wollten wir auf sichere Füße stellen, indem wir von einer Projekt- auf eine institutionelle Landesförderung umstellen.«
Stationäre Palliativversorgung
Der Freistaat hat sich in den vergangenen Jahren sehr für die spezialisierte stationäre Palliativversorgung engagiert und schrittweise flächendeckend Palliativstationen im Krankenhausplan ausgewiesen. Sachsen verfügt mittlerweile über eine Bettenziffer in der stationären Palliativversorgung, welche die Empfehlungen der Enquete-Kommission »Ethik und Recht der modernen Medizin« und die Bedarfsschätzung der Freiburger Studie "Evidenz und Versorgung in der Palliativmedizin« deutlich überschreitet.
Köpping: »Es ist auch mir persönlich ein wichtiges Anliegen, die Rahmenbedingungen für ein friedliches, schmerzfreies und selbstbestimmtes Lebensende der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen zu verbessern. Deshalb etabliert der Freistaat Sachsen bereits seit 2012 ein dichtes Netz an Palliativstationen. Durch Impulse in der Krankenhausplanung, aber auch verstärkt durch Anreize im Vergütungssystem ist es gelungen, sehr umfängliche Versorgungsstrukturen zu schaffen. Der Aufbau der stationären Palliativversorgung an Krankenhäusern wird damit als gelungen aber auch abgeschlossen angesehen. Mit dem aktuellen Krankenhausplan (12. Fortschreibung, gültig seit 01.09.2018) wird die Palliativmedizin daher nicht mehr beplant. Krankenhäuser können nun frei entscheiden, ob sie weitere Palliativstationen eröffnen. Die Herausforderung für die Zukunft liegt danach nicht mehr im Aufbau von stationären Palliativstrukturen im Krankenhaus. Sie besteht selbst bei auskömmlicher Finanzierung vielmehr darin, jetzt und auch künftig die erforderlichen personellen Ressourcen aufzubringen. Und einer Inkaufnahme einer weniger guten Versorgung, quasi einer »Palliativversorgung light« sollte aus Gründen der Patientensicherheit und dem Vertrauen, welches die Patienten in die Behandlung setzen, deutlich widersprochen werden.«
Sachsen setzt deshalb verstärkt auf die Entwicklung einer eher allgemeinen Palliativversorgung im Krankenhaus, die einen patienten- und bedarfsgerechten und geregelten Zugang zur spezialisierten Palliativversorgung gewährleisten soll. Hierzu bedarf es nicht in jedem Krankenhaus einer spezialisierten Palliativstation, wohl aber eines »Palliativbeauftragten« oder eines »Palliativberaters«, der den spezifischen Versorgungsbedarf der Patienten ermittelt und den Zugang zu den entsprechenden Strukturen sichert. In Zukunft ist deshalb verstärkt auf eine noch bessere Vernetzung innerhalb des Krankenhauses sowie den Ausbau von Kooperationen mit den regionalen ambulanten und stationären Strukturen der Hospiz- und Palliativversorgung hinzuwirken. Seit 2017 kann jedes Krankenhaus und jede Abteilung für einen entsprechenden schwerstkranken und sterbenden Patienten multiprofessionelle Palliativdienste in Anspruch nehmen. Mittlerweile verfügen 25 Krankenhäuser im Freistaat Sachsen über entsprechende Dienste.
Zum Bericht: https://www.pflegenetz.sachsen.de/download/sms-Hospiz-und-Palliativbericht-Sachsen-2022.pdf
Zur Publikationsdatenbank: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/41834
Hintergrund:
Der heute vorgestellte Bericht dient der Fortschreibung der Hospizstudie 2017 »Standorte und demografische Rahmenbedingungen zur Hospiz- und Palliativversorgung im Freistaat Sachsen«. Die Studie wird zu einem Bericht, der in jeder Legislaturperiode aufgelegt werden soll, weiterentwickelt. So wird eine Kontinuität der Berichterstattung sichergestellt. Die Analysen und Handlungsempfehlungen bilden eine valide Grundlage für die Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung in Sachsen.
Mit dem Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 zwischen der Sächsischen Union CDU, der Partei »Bündnis 90/Die Grünen Sachsen« und der SPD Sachsen wurde vereinbart, dass die ambulante und die stationäre Hospiz- und Palliativversorgung weiterentwickelt wird. Die Verbesserung der Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen ist der Staatsregierung ambulant wie stationär ein wichtiges Anliegen.
Mit dem Hospiz – und Palliativgesetz aus dem Jahr 2015 hat die Politik die Weichen für die maßgeblichen Schritte in die richtige Richtung gestellt. Das seit 8. Dezember 2015 geltende Gesetz fördert den flächendeckenden Ausbau der Palliativversorgung – zu Hause, im Pflegeheim, im Hospiz und auch im Krankenhaus. Dessen Ziel ist es, die bestmögliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen zu gewährleisten. Neue und bereits bestehende Angebote sollen deshalb stärker ineinandergreifen und bekannt werden, sodass schwerstkranke und sterbende Menschen entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen versorgt werden können.