Wohnungslosigkeit: Sozialministerium fördert innovative Ansätze

02.02.2023, 20:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sozialministerin Köpping: »Komplexes und vielschichtiges Thema, welches wir nur gemeinsam mit Bund und Kommunen lösen können«

Zum heutigen Antrag »Wohnungslosigkeit nachhaltig zurückdrängen« im Sächsischen Landtag erklärt Sozialministerin Petra Köpping:

»Ein Leben ohne eigene Wohnung oder auf der Straße verstärkt Armut und die soziale Isolation. Aus dieser Situation herauszukommen ist schwer. Die Betroffenen sind oft nicht in der Lage Hilfe anzunehmen. Die zuständigen Kommunen und Wohlfahrtsverbände kümmern sich bereits engagiert. Der Freistaat Sachsen unterstützt bei der Erprobung neuer Modelle, um Obdachlosigkeit noch wirksamer zu bekämpfen. Im Landeshaushalt sind dafür in den Jahren 2023 und 2024 je 150.000 Euro für Zuschüsse zu Projekten der Wohnungslosenhilfe eingestellt.

Mit Beschluss des Regierungsprogramms ‚Start 2020‘ wurde u. a. die Begleitung der kommunalen Ebene bei innovativen, präventiven Ansätzen in der Wohnungslosenhilfe ermöglicht. In diesem Zusammenhang können neue Projekte erprobt werden. Beispielsweise das Modellprojekt ‚Eigene Wohnung‘: Erprobung des Housing-First-Ansatzes für obdachlose Menschen in Leipzig. Der Housing-First-Ansatz bedeutet: obdachlose Menschen werden bedingungslos in eine eigene Wohnung mit Mietvertrag vermittelt. Eine Teilnahme an Therapien oder Abstinenz sind keine Voraussetzungen. Die Hilfe setzt an den individuellen Bedürfnissen an und soll durch soziale Maßnahmen intensiv begleitet werden. Das Sozialministerium fördert das Projekt (Personal- und Sachkosten sowie eine wissenschaftliche Begleitung) bereits seit 1. Juli 2021 mit einer Laufzeit bis Ende 2023. Ziel dieses Modellprojektes ist u.a. die Entwicklung eines Handlungsleitfaden für andere Kommunen zur Umsetzung eigener Wohnungslosenhilfeprojekte nach dem Ansatz ‚Housing First‘. ‚Housing-First‘ beendet Wohnungslosigkeit unmittelbar und bietet flexible wohnbegleitende Hilfen zum dauerhaften Wohnungserhalt an. Es gibt bereits gute Erfahrungen in anderen europäischen Ländern.

Aber: Obdachlosenhilfe bzw. Wohnungsnotfallhilfe ist Aufgabe kommunaler Selbstverwaltung. Direkte Eingriffsmöglichkeiten des Freistaates bestehen nicht. Die Maßnahmen des Landes können deshalb nur flankierend und unterstützend sein. Bei weiteren Problemfeldern bietet der Freistaat ebenfalls Hilfestellung, z.B. bei der Förderung von Bau und Ankauf von Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus. Dafür stehen in diesem und im kommenden Jahr mehr als 175 Millionen Euro zur Verfügung. Mietschulden sind einer der häufigsten Gründe, die zu Wohnungslosigkeit führen. Die Staatsregierung unterstützt Initiativen, um das in Deutschland bestehende Mieterschutzniveau noch weiter zu verbessern. Der Freistaat Sachsen und die sächsischen Kommunen unterstützen die Betroffenen durch Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung.

Das Thema der Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist komplex, vielschichtig und berührt mehrere Zuständigkeiten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Klar ist, dass wir das Problem nur gemeinsam lösen können.«


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de

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