Kinderschutz: Schneller Zugang zu passgenauer Hilfe

02.02.2023, 16:52 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sozialministerin Köpping: »Die Umsetzung und Weiterentwicklung des Kinderschutzes ist mir ein wichtiges Anliegen«

Zur heutigen Antrag der Koalitionsfraktionen im Sächsischen Landtag »Kinder und Jugendliche in Sachsen besser vor sexueller Gewalt und Missbrauch schützen« erklärt Sozialministerin Petra Köpping:

»Seit Jahren sind vielfältige Angebote des Kinderschutzes im Freistaat Sachsen fest verankert, beispielsweise fördern wir umfangreiche Strukturen und Projekte des präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen. Es bestehen Netzwerke präventiven Kinderschutzes auf kommunaler Ebene, darin verortet sind auch Aufsuchende Präventive Arbeit sowie Familienhebammen. Zu Beginn der Legislatur wurden weitere neue Maßnahmen, explizit zur Prävention sexualisierter Gewalt etabliert sowie die Landesfachstelle Blaufeuer ausgebaut. Im Jahr 2021 wurde die Servicestelle zur Gewaltprävention in der Kinder- und Jugendhilfe beim Deutschen Kinderschutzbund etabliert. Ein weiterer Schwerpunkt ist der medizinische Kinder- und Jugendschutz. In Sachsen sind 27 Kinderschutzgruppen an Kliniken verankert, welche Kinder, Jugendliche und deren Familien begleiten, bei denen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung besteht«, fasst Staatsministerin Köpping zusammen.

»Das im Antrag beschriebene Gesamtkonzept bezieht sich zwar besonders auf die Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der Kinder- und Jugendarbeit, dennoch ist die Umsetzung nur ressortübergreifend möglich. Die Prävention sexueller Gewalt und der Gewaltschutz für Kinder und Jugendlichen ist nur durch die Zusammenarbeit sozialpädagogischer Professionen, Schule, Medizin und der Wissenschaft zu bewerkstelligen. Alle Ressorts sind gefragt. Dafür ist die Vernetzung durch die Kinder- und Jugendbeauftragte wichtig«. Ich danke Susann Rüthrich hier sehr für ihr bisheriges Engagement. Ebenso geht mein Dank an alle Fachkräfte in Jugendämtern oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Besonders in der Pandemie waren sie gefordert«, so Staatsministerin Köpping.

»Der Antrag ist ein weiterer wichtiger Schritt, um den bestehenden landesweiten Kinderschutz beständig weiterzuentwickeln. Zudem ist er ein wesentlicher Beitrag, dass noch mehr Anlaufstellen zum Gewaltschutz und zur Bekämpfung von sexueller Gewalt für Kinder und Jugendliche und deren Familien im Freistaat entstehen. Solche sicheren Orte kann es nicht genug geben. Wir werden tatkräftig unseren Beitrag zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zum Kinderschutzes einbringen«, resümiert Köpping.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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