Gegen Engpässe in der Arzneimittelversorgung – Gesundheitsministerin Köpping informiert sich vor Ort

25.01.2023, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Engpässe in der Arzneimittelversorgung machen vielen Menschen auch in Sachsen zu schaffen. Die Gründe sind vielfältig. Das Bundesgesundheitsministerium hat mittlerweile Eckpunkte für ein Gesetz zum Umsteuern vorgelegt.

Dass dieses Gesetz kaum kurzfristige Wirkungen zeigen kann, ist allen Experten klar. Aktuell gibt es bundesweit bei etwa 380 Arzneimitteln Lieferengpässe. Um die Auswirkungen für die Patientinnen und Patienten so gering wie möglich zu halten, sind daher auch auf Länderebene sinnvolle und schnell wirkende Maßnahmen notwendig. Die Staatsregierung hat diese Notwendigkeit frühzeitig erkannt, so dass geltendes Bundesrecht in Bezug auf die Arzneimittelversorgung hier in Sachsen unbürokratisch angewendet wird.

Um sich ein Bild von den Wirkungen dieser Maßnahmen zu verschaffen, hat Gesundheitsministerin Petra Köpping heute die Löwen-Apotheke im Pösnapark in Großpösna bei Leipzig besucht und sich dort mit dem Apothekenpersonal ausgetauscht.

Staatsministerin Petra Köpping: »Egal ob Antibiotika, Blutdruckmedikamente oder Arzneimittel zur Behandlung von Tumorerkrankungen – jeder Engpass ist einer zu viel und für die betroffenen Patientinnen und Patienten oftmals ein großer Grund zur Sorge. Wir müssen hier unbedingt klug und schnell gegensteuern! Und auch wenn die grundlegenden Lösungen auf Ebene der Bundesregierung bzw. der EU gefunden werden müssen, darf Sachsen nicht untätig bleiben. Und genau deshalb haben wir schon eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, über deren Wirkung ich mich heute vor Ort überzeugen konnte. Sollten wir als Sozialministerium weitere Schritte einleiten müssen, werden wir dies in Abstimmung mit den Behörden selbstverständlich tun.«

Gemeinsam mit der Landesdirektion unternimmt das Sozialministerium alles in seiner Macht Stehende, um eine ausreichende Versorgung der sächsischen Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Die beiden Behörden sagen unnötiger Bürokratie den Kampf an – sie haben beispielsweise klargestellt, dass Apotheken

– einander kurzfristig und ohne gesonderte Erlaubnis aushelfen dürfen, auch wenn sie nicht zum selben Filialverbund gehören;
– auch größere Mengen eines Arzneimittels erlaubnisfrei herstellen und ohne Zulassung in den Verkehr bringen dürfen, wenn ein ansonsten industriell gefertigtes Medikament nicht verfügbar ist.
– aus dem Ausland importierte Arzneimittel auch heute schon vollkommen legal abgeben dürfen. Als Arzneimittelfachleute wissen die Apothekerinnen und Apotheker genau, auf was sie bei der Abgabe dieser Medikamente achten müssen.

Außer den bereits angeführten Maßnahmen hatte die Staatsregierung bereits im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Landesapothekerkammer dafür gesorgt, dass Sachsen heute bundesweit die größte Flexibilität bei der Dienstbereitschaft bzw. den Öffnungszeiten von Apotheken aufweist. Auch dies trägt zu einer Verbesserung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in Sachsen bei.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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