»Die Digitalisierung der Arbeitsprozesse stellt eine beispiellose Zäsur für die Justiz dar«

24.01.2023, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Justizministerin Katja Meier berichtete heute im Rahmen der Kabinettsitzung unter anderem über den Stand der Umsetzung im Projekt »E-Verfahrensakte«.

Das Projekt E-Verfahrensakte Justiz Sachsen ist das derzeit mit Abstand größte und wichtigste Veränderungsvorhaben der sächsischen Justiz. Bis zum 1. Januar 2026, so schreibt es der Bundesgesetzgeber vor, sollen alle Gerichte und Staatsanwaltschaften ihre Verfahren in digitalen Akten bearbeiten. Über den Stand der Umsetzung berichtete Justizministerin Katja Meier heute im Rahmen der Kabinettsitzung.

Demnach liegt die sächsische Justiz sehr gut im Zeitplan. Gegenwärtig arbeiten bereits über 1.500 Anwenderinnen und Anwender an 28 Gerichten mit der elektronischen Verfahrensakte. In der Arbeitsgerichtsbarkeit ist die E-Verfahrensakte seit Juni 2022 vollständig eingeführt. Damit führt die erste Gerichtsbarkeit Sachsens flächendeckend ihre Akten elektronisch. Bundesweit ist der Freistaat erst das vierte Bundesland, in dem die gesamte Arbeitsgerichtsbarkeit digital arbeitet. Weitere Gerichtsbarkeiten befinden sich bereits in der Pilotierungsphase oder beginnen diese demnächst.

Die Pilotierung der E-Strafakte, der gemeinsam von Polizei und Staatsanwaltschaft geführten Akte, soll in diesem Jahr breit angelegt im gesamten Landgerichtsbezirk Zwickau in drei aufeinander aufbauenden Stufen erfolgen. Die gemeinsamen Planungen und Abstimmungen hierfür sowie die jeweiligen organisatorischen und technischen Vorbereitungen sind weit fortgeschritten.

Justizministerin Katja Meier: »Die Digitalisierung der Justiz und die Einführung der E-Akte bis zum 1. Januar 2026 flächendeckend an allen Gerichten ist eine Mammutaufgabe. Die Digitalisierung der Arbeitsprozesse stellt eine beispiellose Zäsur für die Justiz dar. Arbeitsabläufe und Aufgaben verändern sich umfassend. Dies ist eine Herausforderung für jede und jeden Einzelnen. Dass wir trotzdem in der Umsetzung auf einem guten Weg sind, verdanken wir vielen engagierten Kolleginnen und Kollegen der Leitstelle für Informationstechnologie, im Projekt ‚E-Verfahrensakte‘ und vor Ort in den Gerichten und Staatsanwaltschaften.«

Eng zusammen mit der elektronischen Aktenführung hängt der sogenannte Elektronische Rechtsverkehr, also die Ablösung der herkömmlichen Papiereingänge. Bereits seit 2012 ist der Elektronische Rechtsverkehr bei allen Gerichten und in allen Verfahrensarten eingeführt. Aktuell sind dort circa 200.000 elektronische Eingänge pro Monat verzeichnet, Tendenz steigend.

Zusätzlich ist geplant, die Kapazitäten für Online-Verhandlungen deutlich zu steigern. Perspektivisch sollen in jedem der rund 300 Sitzungssäle der sächsischen Justiz Videoverhandlungen durchgeführt werden können. Die technische Einrichtung der Sitzungssäle geschieht derzeit im Rahmen der laufenden Baumaßnahmen für die Einführung der E-Akte.

Justizministerin Katja Meier: »Die Digitalisierung hält unseren Rechtsstaat zukunftssicher und birgt viele Potentiale für eine bürgerinnennahe Justiz. Wir werden für den weiteren Digitalisierungsprozess weiterhin ausreichend qualifiziertes Personal und auskömmliche Mittel benötigen, um den gesetzlichen Anspruch erfüllen zu können. Auch mit dem Bund sind wir deswegen im Gespräch: Der Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern muss hier um einen Digitalpakt erweitert werden. Dies habe ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder im November vergangenen Jahres an Bundesjustizminister Buschmann herangetragen.«


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
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