Limbach-Oberfrohna: Außensportanlage am Jahnhaus wird saniert und erweitert

08.12.2022, 09:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsminister Schmidt überbringt Fördermittelbescheid über 1,1 Millionen Euro

Staatsminister Thomas Schmidt hat heute (8. Dezember 2022) dem Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna (Landkreis Zwickau), Gerd Härtig, einen Fördermittelbescheid für die »Außensportanlage am Jahnhaus« überreicht. Die Stadt Limbach-Oberfrohna will mit den Mitteln aus dem Bund-Länder-Programm »Investitionspakt Sportstätten« in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro die Sportanlage in der Rußdorfer Straße sanieren und erweitern. Die Umsetzung ist bis Ende 2023 geplant.

»Mit den Mitteln aus dem Investitionspakt Sportstätten unterstützen wir unsere Gemeinden dabei, Sportstätten zu sanieren und nachhaltig auszubaue, die überwiegend dem Breitensport dienen. Gerade der besonders hohe Fördersatz von 90 Prozent hilft den Kommunen dabei sehr«, sagte Staatsminister Thomas Schmidt.

»Das Programm wurde durch den Bund im Jahr 2020 aufgelegt, da Sportstätten leider häufig vom Sanierungsstau betroffen sind. Ich freue mich, dass wir mit dieser speziellen Städtebauförderung in Limbach-Oberfrohna gute Voraussetzungen für den Vereins- und Schulsport sichern können. Umso mehr bedauere ich, dass der Bund nach dem Stand seiner Haushaltsverhandlungen das Programm schon ab dem kommenden Jahr 2023 nicht mehr auflegen will.«

Die Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna beabsichtigt als Bauherrin die Rekonstruktion der gesamten Laufbahnen, die Umgestaltung der Leichtathletiksegmente, die Sanierung der angrenzenden Nebenanlagen, die Errichtung einer Trainingsbeleuchtungsanlage sowie den Einbau einer Beregnungsanlage samt Regenwasserzisterne.

Hintergrund:

Elf sächsische Städte und Gemeinden erhalten Ende diesen Jahres Fördermittel in Höhe von insgesamt rund neun Millionen Euro für die Sanierung von Sportanlagen aus dem Bund-Länder-Programm »Investitionspakt Sportstätten«. Die Mittel können bis zum Jahr 2026 eingesetzt werden. Auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts sind in dieser Summe Landesmittel in Höhe von rund 500 000 Euro enthalten. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die Maßnahmen in Gebieten befinden, die in Programme der Städtebauförderung von Bund und Ländern aufgenommen sind. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Pressesprecher Frank Meyer
Telefon: +49 351 564 50024
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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