Sanierung des Bergbaustandortes Kaisergruben in Gersdorf

07.12.2022, 15:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Oberbergamt schließt weiteres Sanierungsprojekt im EFRE-Vorhaben »Prävention von Risiken des Altbergbaus« ab

Am 22. und 24. November 2022 erfolgte die formelle und mängelfreie Abnahme der beiden im November 2020 begonnenen Teilprojekte »Abbruch und Rückbau der übertägigen Betriebsanlagen im Bereich von Kaisergrubenschacht II« sowie »Verwahrung Kaisergrubenschacht II« in Gersdorf.

Am Standort Kaisergrubenschacht II waren übertägig noch Gebäude, wie das Kraftmaschinenhaus und Kesselhaus, und Anlagen aus der ehemaligen Betriebsperiode des Steinkohlenbergbaus vorhanden. Im Rahmen der Sanierung wurden die ungenutzten und baufälligen sowie teils einsturz-gefährdeten Gebäude wie auch die unterirdischen Kanäle, Kelleranlagen und Fundamente zurückgebaut. Die angefallenen Stoffe und Abfälle wurden einer Verwertung bzw. ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.

Nach dem Abschluss des Rückbaus und der Tiefenenttrümmerung erfolgte die Beseitigung der bergbaulich bedingten Ablagerungen, wie Bergemassen, Schlacken und Aschen, auf dem Gelände. Aber auch durch Schwermetalle belasteter Boden wurde im erforderlichen Umfang aufgenommen und entsorgt. Das bis zu einer Tiefe von ca. 1,5 m unter OK Gelände bzw. bis zum gewachsenen Boden abgetragene Material wurde durch geeigneten und zertifizierten Füllboden der Zuordnungsklasse Z0 (unbelastet) und Oberboden ersetzt. Neben der Begrünung der wiederhergestellten Geländeoberfläche mittels Rasenansaat erfolgte die Ersatzpflanzung von einheimischen Baumarten. Die Erreichbarkeit der Grubenwassermessstelle auf dem Grundstück wird durch eine Zufahrtstraße gewährleistet.

Als Voraussetzung für die Verwahrung des Kaisergrubenschachtes II mussten die Garagen auf den beiden betroffenen Grundstücken sowie ein Teil der Zufahrt zurückgebaut werden. Der kreisrunde Schacht mit einem Durchmesser von 4,0 m wurde bis in eine Tiefe von 20,0 m unter OK Gelände aufgewältigt. Im Abschnitt von 19,0 bis 15,0 m erfolgte nach dem Einbau einer Schalbühne die Herstellung des Verwahrungskörpers. Dieser Verwahrungskörper besteht aus 50 m³ Stahlfaserbeton. Über 26 Stück Verpressanker mit einer Länge von 10 m erfolgte die Einbindung in das standfeste Rotliegendgebirge. Der aufgewältigte Schachtabschnitt vom Verwahrungskörper bis zur Geländeoberfläche wurde wie auch der angeschlagene Wetter-/Fluchtkanal vollständig mit Beton verfüllt.

Im Anschluss an die Schachtkopfsicherung und nach Herstellung der sicheren Aufstandsfläche begannen die Arbeiten zur Erkundung und Stabilisierung der Schachtsäule. Hierzu wurden 4 Bohrlöcher bis 120 m abgeteuft und mit Manschettenventilrohren ausgebaut. Durch die Injektion der locker gelagerten Verfüllmassen mit ca. 335 m³ Zementsuspension in etwa 692 Arbeitsstunden konnte die Stabilisierung der Füllsäule in diesem Abschnitt erreicht werden. Im November 2022 wurde die Baumaßnahme mit der Wiederherstellung des Geländes einschließlich der Garagen und des Carports sowie der Fertigstellungspflege für den Rasen und die Bäume beendet.

Mit der Beseitigung der übertägigen Hinterlassenschaften des ehemaligen Steinkohlenbergbaus am Standort Kaisergrubenschacht II sowie der Verwahrung des Schachtes wurde eine risiko- und nachsorgefreie Fläche hergestellt, welche langfristig nutzbar ist. Die Vorhabenziele, die altbergbaulich bedingten Risiken zu reduzieren bzw. zu beseitigen und somit negative Beeinträchtigungen auf die Flächen sowie für die Nutzung und insbesondere Gefahren für Personen zu verhindern, wurden mit der Umsetzung des Projektes erreicht.

Damit hat das Sächsische Oberbergamt ein weiteres Sanierungsprojekt im Vorhaben »Prävention von Risiken des Altbergbaus« der Europäischen Union und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) abgeschlossen. Die Projektkosten betrugen rund 4,65 Mio. €. Für die EFRE-Vorhaben stehen dem Oberbergamt als Projektträger im Zeitraum von 2014 bis 2023 insgesamt 57,7 Mio. Euro zur Verfügung. Damit werden in Sachsen zahlreiche Altbergbauprojekte vor allem im Erzgebirge und in den ehemaligen Steinkohlerevieren finanziert. Diese Sanierungsarbeiten werden mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.


Kontakt

Sächsisches Oberbergamt

Pressesprecher Oberberghauptmann Prof. Dr. Bernhard Cramer
Telefon: +49 3731 372 9001
Telefax: +49 3731 372 9009
E-Mail: pressestelle@oba.sachsen.de

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