20. November ist Tag der Kinderrechte

18.11.2022, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Susann Rüthrich, Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung

Susann Rüthrich, Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung

Kinderrechte sind Menschenrechte

Susann Rüthrich, Kinder und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung erklärt: »Kinderrechte sind keine unverbindliche Empfehlung. Kinderrechte sind geltendes Recht. Der Tag der Kinderrechte soll bewusstmachen, dass nahezu alle Lebensbereiche auch die Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen berühren: Bildung, Kultur, Gesundheit, Verkehr, kindgerechte Justiz, Schutz vor Gewalt, das Recht auf eine Geburtsurkunde, Schutz der Privatsphäre und nicht zuletzt das Recht auf Spiel und Freizeit sind nur einige Bereiche. Es ist die Pflicht der Erwachsenen in der Öffentlichkeit und im Privaten ein Lebensumfeld zu schaffen, in welchem Kinder in ihrer physischen und psychischen Gesundheit und Entwicklung geschützt sind und gefördert werden. Das gilt uneingeschränkt für alle Kinder.«

Zu den Kinderrechten gehört auch, dass Kinder entsprechend ihres Entwicklungsstandes in allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört und beteiligt werden. Festgeschrieben ist dies in Art.12 der UN-Kinderrechtskonvention. »Ich freue mich, dass es in Sachsen sehr viele junge Menschen gibt, die sich in ihrer Schule, ihrem Verein oder in Projekten für ihre Interessen und Wünsche und eine gerechtere Gesellschaft engagieren. Dass der Bundestag nun das aktive Wahlrecht für die Wahl zum EU-Parlaments auf 16 Jahre herabgesetzt hat, ist ein wichtiger Schritt der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. So können Jugendliche aus Sachsen nun auf europäischer Ebene mitbestimmen. Denn die Antworten, die wir heute auf aktuelle Fragen unsere Zeit wie Klimakrise, soziale Ungleichheit und Krieg geben, beeinflusst die Zukunft nachhaltig. Als Kinder- und Jugendbeauftragte wünsche ich den Jugendlichen in Sachsen die Möglichkeit, das aktive Wahlrecht auch bei anderen Wahlen zu haben.« so Susann Rüthrich.

Hintergrund

Am 20. November 1989 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet.
Unter dem Aufruf »Farbe bekennen für Kinderrechte« bzw. »Turn the World blue« sowie der diesjährigen Schulaktion »Du hast Rechte« ruft das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) jährlich am 20. November zu einem Aktionstag für Kinderrechte auf. Der internationale Tag der Kinderrechte soll daran erinnern, dass jedem Kind, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status universelle Rechte zustehen.


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