Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2023 beantragen

17.11.2022, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Arbeitnehmer können bereits jetzt einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug des Jahres 2023 bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Der Freibetrag kann zum Beispiel für erhöhte Werbungskosten bei Pendlern, Unterhaltsaufwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen oder Mehraufwendungen für beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung berücksichtigt werden. Durch den Freibetrag ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehält. Der Grundfreibetrag wird im Lohnsteuertarif automatisch berücksichtigt und muss deshalb nicht separat beantragt werden.

Wer in zwei aufeinanderfolgenden Jahren voraussichtlich in etwa gleichbleibende Aufwendungen hat, kann den Freibetrag auch für die Dauer von zwei Kalenderjahren berücksichtigen lassen. Hat das Finanzamt bei der Lohnsteuerermäßigung des Jahres 2022 bereits einen Freibetrag mit Wirkung für die Jahre 2022 und 2023 anerkannt, braucht man nur dann tätig werden, wenn sich die Verhältnisse geändert haben.

Damit die Lohnsteuerfreibeträge möglichst schon beim ersten Lohnsteuerabzug für das Jahr 2023 berücksichtigt werden können, empfiehlt es sich, den Antrag bis zum 30. November 2022 zu stellen.

Ausführliche Erläuterungen zum Antragsverfahren, insbesondere für welche Aufwendungen und unter welchen Voraussetzungen ein Freibetrag in Anspruch genommen werden kann, enthält die Publikation »Lohnsteuer 2023 – Ein kleiner Ratgeber«.

Der Ratgeber steht im Steuerportal unter https://www.steuern.sachsen.de/lohnsteuer-3998.html zum kostenlosen Download bereit. Dort findet sich auch der Link zu den Antragsformularen des Bundesministeriums der Finanzen (Link : »Bundeseinheitliche Vordrucke zur Lohnsteuer«). Zum Papierformular gibt es eine elektronische Alternative: Anträge können ebenso im Online-Finanzamt »Mein ELSTER« unter www.elster.de oder mit Angeboten anderer Softwarehersteller eingereicht werden.

Antworten auf allgemeine Fragen, auch rund um das Thema »Lohnsteuer-Freibeträge«, geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Info-Telefon der sächsischen Finanzämter. Das Info-Telefon ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartnerin Sabine Penkawa
Telefon: +49 351 564 40067
Telefax: +49 351 564 40069
E-Mail: presse@smf.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang