Drei Millionen Euro für Kulturdenkmale in Sachsen

10.11.2022, 15:52 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mittel von Bund und Land für sieben sächsische Denkmale

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat rund 47 Millionen Euro für den Erhalt national bedeutsamer oder das nationale kulturelle Erbe mitprägende Kulturdenkmale bereitgestellt. Mittel erhalten in diesem Jahr erneut auch Denkmale im Freistaat Sachsen. Unter ihnen sind neben Burgen, Herrenhäusern, Kirchen und Kapellen auch Denkmale der Industriegeschichte. Sie können mit Hilfe der Bundesmittel saniert werden. Der Freistaat Sachsen kofinanziert die Bundesmittel in etwa gleicher Höhe. Zu den ausgewählten Denkmalen gehören die Burg Schönfels in Lichtentanne, Schloss Wolkenburg in Limbach-Oberfrohna, die St. Otto-Kirche in Wechselburg, das Schwesternhaus Kleinwelka in Bautzen, die Dorfkirche Pödelwitz in Groitzsch sowie das Kino der Jugend und die Lutherkirche in Leipzig.

Mit der Berücksichtigung der Burg Schönfels in Lichtentanne können die umfangreichen Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen fortgesetzt werden. Nachdem im Jahr 2016 und 2017 die ursprüngliche Raumstruktur des Palas wiederhergestellt werden konnte und in den letzten zwei Jahren der Bergfried ertüchtigt wurde, können nunmehr die Baumaßnahmen am Bergfried abgeschlossen und historische Räume im Palas saniert werden. Insgesamt sind bereits 395 000 Euro an Bundesmitteln und mehr als 318 000 Euro an Landesmitteln in die Sanierungsmaßnahmen geflossen. Mit der neuen Förderung können weitere Maßnahmen von insgesamt rund 255 000 Euro realisiert werden.

Der erste Gebäudeteil des Schwesternhauses Kleinwelka in Bautzen wurde 1770, kurz nach der Gründung der Kolonie in Kleinwelka, errichtet. Nach einer Notsicherung mithilfe von Mitteln des Freistaates Sachsen soll nun der weitere Verfall mit Hilfe der Mittel aus dem Denkmalschutzsonderprogramm XI (DS XI) nachhaltig abgewendet und die baukonstruktive Standsicherheit des Gebäudes wiederhergestellt werden.

Auch an Schloss Wolkenburg konnten bereits erste Sanierungsmaßnahmen mit Hilfe von Mitteln des Freistaates Sachsen erfolgen. Nunmehr soll durch die Mittel aus dem DS XI ein weiterer Schritt hin zur Wiederherstellung der ursprünglichen Authentizität des Schlosses einschließlich der Parkanlage vollzogen werden. Hierbei stehen Maßnahmen zur Instandsetzung der Treppe zum sog. Witwenwohnsitz sowie Natursteinmauern in deren Umfeld im Mittelpunkt. Zudem sollen Fenster und Geländer nach historischem Vorbild wiederhergestellt werden.

»Ich freue mich, dass erneut sächsische Denkmäler von den Mitteln profitieren, die der Bund bereitstellt und die der Freistaat in gleicher Höhe gern kofinanziert«, so Staatsminister Thomas Schmidt. »Sachsen ist ein Denkmalland. Darauf sind wir stolz. Es ist uns aber auch Erbe und Verpflichtung. Denkmale machen uns unsere Geschichte bewusst und helfen, sie zu bewahren«, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. »Nicht zuletzt trägt die Sanierung von Denkmalen dazu bei, traditionelle Arbeitsweisen und handwerkliches Geschick zu entwickeln und zu bewahren. Denkmale machen deutlich, mit welchem Wissen und welchen Techniken die Vorfahren gearbeitet haben. Dies wird sichtbar mit den verwendeten Materialien, an der Wahl der Bauplätze, der Ausrichtung der Gebäude, dem konstruktiven Holzschutz und vielem anderen.«

Hintergrund:

Der Bund unterstützt mit dem Denkmalpflegeprogramm »National wertvolle Denkmale« und mit dem Denkmalschutzsonderprogramm den Erhalt von für das nationale Erbe bedeutsamen Denkmalen. Das Denkmalpflegeprogramm wird jährlich aufgelegt und vom Bundesverwaltungsamt bewilligt. Das Denkmalschutzsonderprogramm der Bundesregierung, wird in unregelmäßigen Abständen aufgelegt – nun zum elften Mal.

Voraussetzung für die Bundesförderung ist eine Kofinanzierung in entsprechender Höhe durch die Länder. Die Bewilligung erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege.


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