Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern schreibt Finanzierung des Zukunftsvertrages Lehre und Studium stärken fort

04.11.2022, 14:23 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: Planungssicherheit für Sachsens Hochschulen

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) hat sich in ihrer heutigen Sitzung verständigt, die Finanzierung des »Zukunftsvertrages Studium und Lehre stärken« für die kommenden Jahre zu dynamisieren.

Bislang erhalten die Länder pro Jahr 1,88 Milliarden Euro zur Stärkung der Qualität der Lehre und zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten an den Hochschulen. Ab dem kommenden Jahr soll der Betrag jährlich aufwachsen und im Jahr 2027 bei rund 2,2 Milliarden Euro liegen.

Sachsen erhält ca. vier Prozent der gesamten Mittel die über die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern im Zuge des Zukunftsvertrages ausgereicht werden. Abhängig von verschiedenen Rahmenvorgaben sind das derzeit zwischen 70 und 75 Millionen Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird mit der Dynamisierung in den nächsten Jahren voraussichtlich auf mehr als 80 Millionen Euro anwachsen.

*Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow begrüßt die Einigung:
»Das jährliche Plus bei den Bundesmitteln und der entsprechenden Kofinanzierung des Freistaates bringt Sachsens Hochschulen mehr Planungssicherheit. Sie erhalten schon im Jahr 2023 mehr Geld als bislang vorgesehen – und danach Jahr für Jahr einen weiteren Aufwuchs. Das bedeutet kurzfristig mehr Unterstützung bei der Umsetzung der Ziele des Zukunftsvertrages. Gleichzeitig sollen Bildungs- und Forschungseinrichtungen in vollem Umfang von der Gas-Soforthilfe und den Energiepreisbremsen des Bundes profitieren. Damit nehmen wir eine erhebliche Last von den Schultern der Hochschulen. Ab 2027 werden Bund und Länder neu über die Mittelausstattung des Zukunftsvertrages verhandeln. Das ist ein toller Erfolg und ein wichtiges Zeichen für die Stabilität unserer sächsischen Hochschulen in unsicheren Zeiten und einem stark veränderten Umfeld«

Hintergrundinformation zum »Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken« als Nachfolge des Hochschulpakts
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hatte am 3. Mai 2019 die neue Bund-Länder-Vereinbarung »Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken« verabschiedet. Mit dem Zukunftsvertrag verbessern Bund und Länder gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre und erhalten bedarfsgerecht die Studienkapazitäten in Deutschland.

Mit der dauerhaften Förderung konnte und kann insbesondere der Ausbau unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse des mit Studium und Lehre befassten Personals an den Hochschulen unterstützt werden.

Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt bedarfsgerecht und transparent anhand von kapazitäts- und qualitätsorientierten Parametern wie der Zahl der Studierenden, der Absolventinnen und Absolventen sowie der Studienanfängerinnen und -anfänger. Die Verteilung wird jährlich neu berechnet.

Der von der GWK in der Nachfolge des Hochschulpakts 2020 getroffenen Vereinbarung haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 6. Juni 2019 zugestimmt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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