Gefährdung eines Fahrgastes im Haltestellenbereich der Straßenbahn
28.10.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen eine 35-jährige Deutsche wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs.
Der Beschuldigten liegt zur Last, am 23.04.2022 gegen 09:30 Uhr mit einem Pkw stadtwärts auf der Gerokstraße in Dresden gefahren zu sein. An der Straßenbahnhaltestelle "Permoserstraße" soll sie unter grober Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt trotz angehaltener Straßenbahn ohne anzuhalten durch den Haltestellenbereich gefahren sein, obwohl für die Beschuldigte erkennbar war, dass die Straßenbahn gerade Fahrgäste entließ. Dies hatte für die Beschuldigte vorhersehbar und vermeidbar zur Folge, dass der ein 71-jähriger Fußgänger, der gerade vom Bordstein über die Fahrbahn in die Bahn einsteigen wollte, zurückweichen musste, um einen Zusammenstoß mit dem Pkw der Beschuldigten zu vermeiden.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen die nicht vorbestrafte Beschuldigte im Strafbefehlswege eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen sowie ein Fahrverbot von zwei Monaten zu verhängen.