Sozialministerium fördert offenen und interkulturellen Bürgertreffpunkt »Forum Glauchau« als »Sozialen Ort« mit rund 439.000 Euro
27.10.2022, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sozialministerin Köpping: »Niedrigschwellig und offen für alle – gute Basis für die Entwicklung neuer Ideen«
Das Haus in der Heinrich-Heine-Straße 2 ist den Glauchauerinnen und Glauchauern bereits jetzt als Standort der Flexiblen Jugendhilfestation H2 bekannt. Als »Forum Glauchau« will der Projektträger, die Diakonie Westsachsen« das Angebot im soziokulturellen Bereich nun deutlich erweitern und sich für die gesamte Stadtgesellschaft öffnen. Das Sozialministerium unterstützt dieses Anliegen über die Förderung als »Sozialen Ort« mit insgesamt 438.673 Euro für die Jahre 2022 bis 2024.
Sozialministerin Petra Köpping hat sich heute vor Ort über das Projekt informiert und mit den Verantwortlichen gesprochen. Sie sagt: »Als etabliertes Haus mit zahlreichen Projekten der Kinder- und Jugendhilfe ist es uns sehr willkommen und unterstützenswert, dass sich die Diakonie Westsachsen entschieden hat, sich für die Stadtgesellschaft als Ganzes zu öffnen. Denn Menschen möchten nicht vereinsamen, sie möchten vielmehr einen Ort in ihrer unmittelbaren Umgebung wissen, an dem sie sich aufgehoben fühlen und dort die Kraft schöpfen können, um etwas Gemeinsames zu schaffen. Niedrigschwellig und offen für alle – das ist eine gute Basis für die Entwicklung neuer Ideen. Ich wünsche dem Projekt viel Erfolg bei der Umsetzung, dass hier ein zentraler Anker für die Glauchauer Stadtgesellschaft entsteht.«
Das »Forum Glauchau« entwickelte sich als Idee für einen »Sozialen Ort« aus einem Vorgängerprojekt heraus: dem Streetwork Projekt »Straßenflucht«. Dabei kristallisierte sich im Laufe des ESF-geförderten Projektes der Bedarf für einen generationenübergreifenden Anlaufpunkt für die Glauchauer Stadtbevölkerung heraus. Der Bedarf konnte während der mobilen Jugendarbeit festgestellt werden. Die Jahre 2020 und 2021 prägten zudem die Stadtgesellschaft aufgrund der Corona-Pandemie, sodass sich die Möglichkeit der Schaffung eines »Sozialen Ortes« als zielführend für den Projektträger erwies. Die Räumlichkeiten nebst Garten der Heinrich-Heine-Straße 2 sollen für die Veranstaltungen des Projektes genutzt werden, zum Beispiel für Feste, Konzerte oder Tauschbörsen. Weiterhin sollen kleine Werkstätten für Reparaturen oder zum künstlerischen Gestalten eingerichtet werden. Mittels einer »Digitalen Bühne« können sich Künstlerinnen und Künstler einem breiteren Publikum präsentieren und sich im Umgang mit Sozialen Medien weiterbilden. Ein weiterer Schwerpunkt im »Forum Glauchau« besteht in der Netzwerkarbeit. Hier kann auf die seit Beginn der 1990er Jahre von der Diakonie Westsachsen geschaffenen Strukturen zurückgegriffen werden.
Hintergrundinformation:
Im Sommer 2021 hat das Kabinett die gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sozialministeriums »Orte des Gemeinwesens« mit den beiden Teilprogrammen »Soziale Orte« und »Orte der Demokratie« beschlossen. Für die »Sozialen Orte« stehen im aktuellen Haushalt für 2022 insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung. Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2023/24 sind pro Jahr jeweils vier Millionen Euro eingeplant, welche unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Landtages stehen.
Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte und Orte der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug.
Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von »Sozialen Orten« mit Personal- und Sachkosten finanziert. Wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines »Sozialen Ortes« unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten für »Soziale Orte« bis zu einer Höhe von 50.000 Euro förderfähig.
Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich. Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sollen erbracht werden, da auch durch Eigenleistungen das Engagement des lokalen Gemeinwesens belegt wird.
Mit den Orten des Gemeinwesens sollen gemeinnützige Vereine, Verbände oder Gesellschaften, aber auch Kommunen gefördert werden.
Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis zu drei Jahren bewilligt werden.
Bisher wurden durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) 14 Projekte als »Soziale Orte« bewilligt.
Weitere Informationen: https://www.sms.sachsen.de/soziale-orte.html