Tödlicher Verkehrsunfall in Großenhain vom 20.05.2022

21.10.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen gegen Beschuldigten ein

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen 55-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung geführt. Der Beschuldigte fuhr am 20.05.2022 gegen 11:40 Uhr mit einem LKW auf der Meißner Straße in Großenhain aus Richtung Priestewitz kommend, in Richtung Zentrum. Auf Höhe der Hausnummer 76 musste er verkehrsbedingt hinter einem geparkten VW Kleintransporter halten. Als der Beschuldigte wieder anfuhr, kam es mit einem 67-jährigen Geschädigten, der als Fußgänger die Meißner Straße von rechts nach links querte, zum Zusammenstoß. Der Geschädigte kam zu Sturz und wurde mit seinem mitgeführten Fahrrad vom LKW überrollt. Der Geschädigte verstarb noch am Unfallort.
Das Ermittlungsverfahren war gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung einzustellen, weil die durchgeführten Ermittlungen ergeben haben, dass ein Tatnachweis gegen den Beschuldigten nicht geführt werden kann.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat in dem Ermittlungsverfahren umfangreiche Ermittlungen durchgeführt und auch ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten eingeholt. Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte den Geschädigten in der konkreten Verkehrssituation nicht erkennen konnte, da dieser sich in einem toten Winkel befunden hatte. Es ist anzunehmen, dass der Beschuldigte nicht sorgfaltswidrig gehandelt hat und der Unfall für den Beschuldigten in der konkreten Verkehrssituation nicht vermeidbar war.

Bei dieser Sachlage war für die Erhebung der öffentlichen Klage kein Raum.


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Staatsanwaltschaft Dresden

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