»Beobachten – Erkennen – Melden«: Zusammenarbeit von Polizei und Sicherheitsunternehmen weiter gestärkt

06.10.2022, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

(Dresden) Heute haben Landespolizeipräsident Jörg Kubiessa und der Vorsitzende der Landesgruppe Sachsen im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BDSW, Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V., Daniel Balke, die aktualisierte Grundsatzerklärung über ihr Zusammenwirken unterzeichnet.

Jörg Kubiessa: »Die Zusammenarbeit mit dem BDSW bildet einen bedeutenden Baustein in der Architektur der inneren Sicherheit im Freistaat Sachsen und unterstützt unsere polizeiliche Arbeit im besonderen Maße. So erhielt die Polizei allein im letzten Jahr mehr als 1.000 sicherheitsrelevante Hinweise, auf die wir zeitnah reagieren konnten, um Gefahren oder Straftaten verhindern oder aufklären zu können.«

»Die Grundsatzerklärung über das Zusammenwirken der Polizei mit der Sicherheitswirtschaft hat sich seit ihrem Bestehen als erfolgreiche und vertrauensvolle Kooperation zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdienstleistern sehr bewährt. Sie hat als gelebtes Public-Private-Partnership-Modell Vorbildfunktion über den Freistaat Sachsen hinaus«, so der Landesgruppenvorsitzende Daniel Balke. »Die aktuellen Herausforderungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, denen sich die Kooperationspartner in ihren eigenen Tätigkeitsfeldern gegenübersehen, können nur gesamtgesellschaftlich und partnerschaftlich gelöst werden. Dazu trägt die Fortsetzung der Kooperationspartnerschaft mit der neuen Fassung der Grundsatzerklärung bei.«

Vor über 20 Jahren wurde in Sachsen die bundesweit erste Grundsatzerklärung zwischen der Polizei und Sicherheitsunternehmen geschlossen. Damit begann eine bis heute anhaltende gute und vertrauensvolle Partnerschaft.

»Beobachten – Erkennen – Melden« von sicherheitsrelevanten Vorkommnissen ist der Kern der Unterstützung der sächsischen Polizei durch die privaten Sicherheitsunternehmen. Über zwei Jahrzehnte ist dieses Vorgehen ein verlässlicher Faktor bei der schnellen Informationsgewinnung und der damit verbundenen Einleitung effizienter polizeilicher Maßnahmen.

Mit der Erneuerung der Grundsatzerklärung wird, wie bereits schon in den Jahren 2006 und zuletzt 2016, auf aktuelle, vor allem organisatorische Entwicklungen reagiert. Eine wesentliche Ergänzung bei den Qualitätskriterien ermöglicht künftig weiteren Mitgliedsunternehmen des BDSW die Beteiligung an der Grundsatzerklärung. So wurde verankert, dass die Unterhaltung einer ständig besetzten Notruf- und Serviceleitstelle in Deutschland nicht länger von den Unternehmen vorausgesetzt wird. Stattdessen reicht es aus, sich einer solchen zu unterstellen.

Das Gesamtziel ist dasselbe geblieben: Die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Freistaat Sachsen zu gewährleisten und immer weiter zu verbessern.


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