Verdacht der besonders schweren Vergewaltigung

23.09.2022, 10:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 35-jährigen Jordanier Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 18.05.2022 gegen 17:30 Uhr die Wohnung einer 24-jährigen Geschädigten in der Dresdner Neustadt gegen deren Willen betreten und die Geschädigte sodann unter Vorhalt eines Messers in ihrer Wohnung vergewaltigt zu haben (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden Nr. 279/2022 vom 19.05.2022). Zudem soll der Beschuldigte die Geschädigte mit dem Messer mehrfach gestochen haben, so dass diese am Hals, am Oberkörper und am Arm oberflächliche Hautverletzungen erlitt.

Der Beschuldigte wurde am 18.05.2022 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 19.05.2022 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist bereits mehrfach vorbestraft und stand bei Begehung der Tat unter Bewährung. Er hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


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Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
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