Mehr Verkehrssicherheit entlang der Talsperre Pöhl

21.09.2022, 14:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen genehmigt Bau eines weiteren Radwegabschnitts parallel zur S 297

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 7. September 2022 hat die Landesdirektion Sachsen den Neubau eines Radwegabschnittes an der Talsperre Pöhl genehmigt. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen als Vorhabenträger verfügt damit über Baurecht und kann die weiteren Schritte einleiten.

Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, dazu: »Radfahrerinnen und Radfahrer aufgepasst: Ein weiterer Schritt für die bessere Erschließung einer landschaftlich reizvollen Radstrecke in Sachsen ist gemacht! Der jetzt genehmigte Abschnitt erweitert die Radwege an der Talsperre Pöhl. Rad und Auto werden getrennt – damit sinkt das Unfallrisiko für die Freizeitsportler erheblich. Das ist ein großer Gewinn für die Verkehrssicherheit.«

Genehmigt wurde der Aus- bzw. Neubau eines asphaltierten Radweges im Rahmen des Ausbaus der S 297 zwischen Möschwitz und Neudörfel. Der geplante Abschnitt knüpft dabei an den existierenden Radweg zwischen Möschwitz und dem Campingplatz Gunzenberg an. Beginnend ab dem Einfahrtsbereich zu den Parkplätzen am Gunzenberg soll der künftige Radweg rund einen Kilometer Richtung Norden straßenbegleitend zur S 297 verlaufen. Er wird eine durchgehende Breite von 2,5 Metern aufweisen und im Verlauf unmittelbar an der Talsperre Pöhl vorbeiführen.

Um Eingriffe in den angrenzenden hochwertigen Naturraum möglichst gering zu halten, wird der Radweg weitgehend straßenparallel geführt und bezieht bereits vorhandene befestigte und unbefestigte Wege im Planungsabschnitt ein, die bisher im Mischverkehr mit Fußgängern genutzt werden.

Zum Schutz des Naturraums während der Bauarbeiten sieht die Planung verschiedene Maßnahmen vor. Sie betreffen insbesondere den Schutz von Gehölzen und Vögeln. So sind Maßnahmen zur Freiräumung der Baufläche außerhalb der Brutzeiten von Vögeln durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird aktuell vorbereitet und gesondert bekannt gegeben. Den Betroffenen wird der Planfeststellungsbeschluss demnächst zugestellt. Zusätzlich wird der Beschluss für Interessierte ab dem 13. Oktober 2022 über die Website der Landesdirektion Sachsen verfügbar sein.


Kontakt

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