Digitale Barrierefreiheit: Landesinklusionsbeauftragter ruft zu konsequenter Umsetzung auf
07.09.2022, 09:38 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Anlässlich des 10. IT- und Organisationsforums (ITOF), das vom 7. bis 8. September 2022 im Flughafen Dresden stattfindet, hat der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, dazu aufgerufen, das Thema «Digitale Barrierefreiheit” im Freistaat konsequenter und schneller umzusetzen.
«Digitale Barrierefreiheit ist kein ‘nice to have’, sondern gesetzlich verankerte Verpflichtung", so Michael Welsch. Seit dem 23. September 2020 sind öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen sowie von diesen finanzierte Einrichtungen nach der EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten und auf diesen jeweils Erklärungen zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Dies gilt seit Juni 2021 auch für die mobilen Anwendungen bzw. Apps, die von öffentlichen Stellen beauftragt oder finanziert worden sind. Eine Prüfung der sächsischen Überwachungsstelle dzb lesen im September vergangenen Jahres hatte jedoch zum Ergebnis, dass im Durchschnitt nur die Hälfte der Kriterien zur Barrierefreiheit erfüllt werden.
"Das Motto des ITOF 'Erfolg durch Kooperation' sollte Ansporn sein, die Menschen mitzunehmen, die auf digitale Barrierefreiheit angewiesen sind. Digitalisierung ist für Menschen mit Behinderungen ein großer Gewinn, weil sie damit an Mobilität und Unabhängigkeit gewinnen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Kriterium Barrierefreiheit erfüllt ist”, so der Landesbeauftragte weiter. In diesem Zusammenhang äußerte Welsch die Hoffnung, dass im Zuge der weiteren Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bei allen digitalen Angeboten Barrierefreiheit von Anfang an umgesetzt wird.