Sachsen fördert weitere »Soziale Orte« – Bewerbungen ab sofort möglich

06.09.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Gerade für kleine ländliche Gemeinden ist ein dauerhafter Ort der Begegnung und des sozialen Miteinanders von großer Bedeutung«

Das Programm zur Förderung sogenannter »Sozialer Orte« soll fortgesetzt werden. Darunter sind insbesondere Orte des Austauschs, des sozialen Miteinanders und Engagements zu verstehen. Dieses Modellprogramm »Soziale Orte« ist im Jahr 2022 erfolgreich gestartet und soll gezielt helfen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor allem im ländlichen Raum zu stärken. Neue »Soziale Orte« sollen im Freistaat Sachsen nun ausgewählt werden. Hierfür stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Gesetzgebers im aktuellen Haushaltsentwurf der Staatsregierung für die Jahre 2023/24 jeweils pro Jahr vier Millionen Euro zur Verfügung.

Staatsministerin für Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping: »Ich freue mich, dass wir schon einige Gemeinden mit einem sozialen Treffpunkt unterstützen konnten. 14 Projekte konnten bereits bewilligt werden. Wir werden uns auch weiterhin – insbesondere im ländlichen Raum – für solche Orte des Gemeinwesens und des Gemeinsinns einsetzen. Gerade für kleine ländliche Gemeinden ist ein zentraler, dauerhafter Ort der Begegnung von großer Bedeutung. Dort können sich die Menschen treffen, austauschen und gemeinsame Aktivitäten planen und erleben. Wie ich bei meinen zahlreichen Besuchen bei den Projekten vor Ort sehen konnte, gibt es dafür unzählige kreative und auch überraschende Ideen der Bürgerinnen und Bürger. Viele wollen sich einbringen. Genau so kann der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden.«

Vereine und Kommunen können ihre Unterlagen ab sofort bis zum 7. Oktober 2022 einreichen. Näheres zu den Kriterien und dem Verfahren finden sich in der Bekanntmachung, die im Sächsischen Amtsblatt (Sächsisches Amtsblatt Nr. 35/2022 (sachsen.de)) veröffentlicht ist. Die Grundlage dafür ist die Förderrichtlinie Orte des Gemeinwesens Teil 2 A (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/19219/42494.html).

Hintergrund:

Im Sommer 2021 hat das Kabinett die gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sozialministeriums »Orte des Gemeinwesens« mit den beiden Teilprogrammen »Soziale Orte« und »Orte der Demokratie« beschlossen. Für die »Sozialen Orte« stehen im aktuellen Haushalt für 2022 insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung. Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2023/24 sind pro Jahr jeweils vier Millionen Euro eingeplant, welche unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Landtages stehen.

Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte und Orte der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug.
Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von »Sozialen Orten« mit Personal- und Sachkosten finanziert. Wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines »Sozialen Ortes« unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten für »Soziale Orte« bis zu einer Höhe von 50.000 Euro förderfähig.
Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich. Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sollen erbracht werden, da auch durch Eigenleistungen das Engagement des lokalen Gemeinwesens belegt wird.
Mit den Orten des Gemeinwesens sollen gemeinnützige Vereine, Verbände oder Gesellschaften, aber auch Kommunen gefördert werden.
Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis zu drei Jahren bewilligt werden.

Bisher wurden durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) 14 Projekte als »Soziale Orte« bewilligt.

Weitere Informationen: https://www.sms.sachsen.de/soziale-orte.html


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang