Sozialministerium fördert neuen »Sozialen Ort« im Gefängnis Adorf/Vogtland mit rund 113.000 Euro

31.08.2022, 14:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Wichtiger Impuls für die Schaffung eines zentralen Begegnungszentrums«

Adorf ist wie viele sächsische Gemeinden vom demografischen Wandel und regionaler Strukturschwäche geprägt. Im Ergebnis wird die Bevölkerung weniger und gleichzeitig älter. Die Stadt möchte diesem Prozess entgegenwirken und die Attraktivität der Region steigern. Sie nimmt dabei eine aktive Rolle ein, um das Leben und die Gemeinwesenarbeit zu gestalten bzw. die Strukturen dafür zu schaffen, damit bürgerschaftliches Engagement unterstützt werden kann. Sozialministerin Petra Köpping konnte sich heute im Rahmen eines Antrittsbesuchs über den Stand bei dem durch das Sozialministerium geförderten entstehenden »Sozialen Ort«, der Fronfeste der Stadt Adorf, informieren. Dabei handelt es sich um das alte Stadtgefängnis. Im Entstehen ist ein Ort der Begegnung, der aktiven Mitgestaltung des Gemeinwesens und des Ermöglichens von Ideen der Einwohnerinnen und Einwohner.

Sozialministerin Petra Köpping: »Genau das ist es, was wir mit der Förderung »Sozialer Orte« erreichen wollen. Die Aktiven vor Ort wissen selbst am besten, was sie für ihre Region benötigen, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu festigen und zu stärken. Jedes Engagement in jeder Kommune, egal wie vermeintlich klein sie ist, ist uns wichtig. Und deshalb freue ich mich sehr, dass ich mich heute in Adorf mit den Verantwortlichen austauschen und mir selbst ein Bild von dem Vorhaben machen konnte. Ich wünsche dem Projekt gutes Gelingen und bedanke mich bei Allen, die es so tatkräftig unterstützen.«

Dank der Initiative der Stadt Adorf und des Vorläuferprojektes »Möglichmacherei« konnte hier der Förderzuschlag auf Basis der Förderrichtlinie »Soziale Orte« erteilt werden. Für das laufende Jahr 2022 und die Folgejahre 2023 bis 2024 werden insgesamt rund 113.000 Euro zur Projektdurchführung eingesetzt, um weiterhin den sozialen, kulturellen und Bildungsbereich zu fördern. Umgesetzt wird die Idee eines niedrigschwelligen Zugangs und der Vereinsunabhängigkeit, so dass Ideen und Initiativen aus der Einwohnerschaft heraus unkompliziert umgesetzt werden können. Die derzeit noch laufenden Sanierungsarbeiten des Gefängnisses werden zeitnah abgeschlossen sein, sodass die »Möglichmacherei« hier als koordinierende Stelle ihre Arbeit dort fortführt und den Initiativen der Einwohnerschaft mit offenen Ohren weiter zur Verfügung steht. Die bereits seit ca. 2013 im Gefängnis durchgeführten Veranstaltungen können dadurch wieder verstärkt in den Vordergrund des Stadtlebens von Adorf rücken.

Hintergrundinformation:

Im Sommer 2021 hat das Kabinett die gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sozialministeriums »Orte des Gemeinwesens« mit den beiden Teilprogrammen »Soziale Orte« und »Orte der Demokratie« beschlossen. Für die »Sozialen Orte« stehen im aktuellen Haushalt für 2022 insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung. Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2023/24 sind pro Jahr jeweils vier Millionen Euro eingeplant, welche unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Landtages stehen.

Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte und Orte der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug. Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von »Sozialen Orten« mit Personal- und Sachkosten finanziert. Wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines »Sozialen Ortes« unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten für »Soziale Orte« bis zu einer Höhe von 50.000 Euro förderfähig. Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich. Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sollen erbracht werden, da auch durch Eigenleistungen das Engagement des lokalen Gemeinwesens belegt wird. Mit den Orten des Gemeinwesens sollen gemeinnützige Vereine, Verbände oder Gesellschaften, aber auch Kommunen gefördert werden.
Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis zu drei Jahren bewilligt werden.

Bisher wurden durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) 14 Projekte als »Soziale Orte« bewilligt.

Weitere Informationen: https://www.sms.sachsen.de/soziale-orte.html


Weiterführende Links

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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