Weiterhin hoher Bedarf an Integrationsprojekten in Sachsen
25.08.2022, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Integrationsministerin Köpping: »Gleichberechtigte Partizipation in allen Bereichen verbessern«
Bereits seit 2015 fördert der Freistaat Sachsen mit der Richtlinie (Teil 1) »Integrative Maßnahmen« Integration und selbstbestimmte aktive Teilhabe von Personen mit Migrationsgeschichte in der Gesellschaft. Projektträger sind hauptsächlich gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Mit Ende der Antragsfrist zum 31. Juli liegen dem Sozialministerium 111 Anträge auf Fördermittel gemäß Teil 1 der Förderrichtlinie »Integrative Maßnahmen« vor. Die Anträge haben ein Gesamtvolumen von 18,1 Millionen Euro. Darunter befinden sich 61 Folgeanträge für bereits laufende mehrjährige Projekte.
Integrationsministerin Petra Köpping: »Die Zahl der vorliegenden Fördermittelanträge und deren Volumen macht deutlich, dass in Sachsen weiterhin ein hoher Bedarf an Integrationsprojekten besteht. Zweck der Förderung ist es, die Integration und gleichberechtigte Partizipation von Personen mit Migrationsgeschichte in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verbessern, ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ zu geben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der sächsischen Gesellschaft zu stärken. Ziel ist zudem, die interkulturelle Öffnung in Organisationen sowie den Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit zu fördern. Die Förderung folgt dem Grundverständnis, dass Integration ein gesamtgesellschaftlicher Prozess ist und dass sowohl Personen mit Migrationsgeschichte als auch die Mehrheitsgesellschaft gefordert sind, diesen Prozess aktiv und gemeinsam zu gestalten.«
Die Neuanträge werden auf Grundlage einheitlicher Bewertungsmatrizen von Sozialministerium und Sächsischer Aufbaubank als Antrags- und Bewilligungsstelle entsprechend der Förderrichtlinie bewertet. Die Stellungnahme der Landkreise/ Kreisfreien Städte fließt ebenso in die Gesamtbewertung ein. So entsteht ein abschließendes Ranking aller eingereichter Neuanträge. Nach erfolgtem Beschluss des Sächsischen Doppelhaushaltes 2023/24 können Neuanträge dann abhängig von der erreichten Position im Ranking sowie vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel bewilligt werden.
Mit den Mitteln der Richtlinie konnten bereits zahlreiche Projekte durchgeführt werden. Im Rahmen überjähriger Förderungen befindet sich bspw. der Interkulturelle Garten Prohlis in der Förderung. Dieser bildet den Rahmen für interkulturellen Austausch im Stadtteil sowie individuelle und bedarfsorientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen. Auch im Rahmen des Montagscafés des Staatsschauspiels Dresden ergeht eine Projektförderung aus Mitteln der Richtlinie, um die Begegnung zwischen migrantischen und nichtmigrantischen Menschen in Dresden zu schaffen sowie auf eine gleichberechtigte Teilhabe an gesellschaftlich-kulturellem Leben hinzuarbeiten. Zudem sollen Impulse für gesamtgesellschaftliche Aushandlungsprozesse rund um Zugehörigkeit und Identität gesetzt werden, um damit Folgen wie Abwanderung und Rassismus entgegen zu wirken
Projektanträge sind bis spätestens 31. Juli des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen. Zum Stichtag 31. Januar dürfen nur Anträge für Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 1. Mai des laufenden Jahres oder später beginnen und die eine maximale Projektlaufzeit bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres haben.
Mehr Informationen:
Sozialministerium: https://www.willkommen.sachsen.de/IntM_Flyer.htm
Sächsische Aufbaubank: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-unterst%C3%BCtzung-bei-sozialen-f%C3%B6rderthemen/f%C3%B6rderung-integrativer-ma%C3%9Fnahmen-teil-1.jsp