Anträge für Demografie-Projekte in der Förderperiode 2023 noch bis Ende September möglich

24.08.2022, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (24. August 2022) – Für die Förderung von Demografie-Projekten in der Förderperiode 2023 können noch bis zum 30. September 2022 Anträge eingereicht werden.

Darauf hat Staatskanzleichef Oliver Schenk hingewiesen. Zugleich betonte er: »Mit unserem Demografie-Landesprogramm wollen wir gezielt diejenigen unterstützen, die vorausschauend handeln und mit passgenauen und lokalen Projekten dem Bevölkerungsrückgang und der Überalterung der Bevölkerung begegnen. Ziel ist es, die Lebensqualität der Bevölkerung in ihrem regionalen Umfeld zu verbessern. Ganz wichtig sind der Staatsregierung dabei die Erfahrungen und Ideen vor Ort. Deshalb ist es gut, wenn in die Umsetzung der Projekte verschiedene Akteure einbezogen und möglichst viele Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden. Neue Projektideen, die in ganz Sachsen als Erfolgsmodell dienen können und zur Nachahmung anregen, sind hochwillkommen.«

Eine Förderung im Rahmen der »Förderrichtlinie Demografie« können zum Beispiel engagierte Vereine, Verbände, Kommunen oder Institutionen bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen. Gefördert werden 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Weitere Informationen zum Förderprogramm, zum Verfahren, zu bisher geförderten Projekten und weiteren Maßnahmen der Staatsregierung sowie zu Ansprechpartnern gibt es unter: www.demografie.sachsen.de/foerderrichtlinie-und-projekte-4786.html

Hintergrund:

Seit 2007 unterstützt der Freistaat die Projektakteure dabei, innovative Wege zur Gestaltung der demografischen Entwicklung zu erproben und umzusetzen. Hierfür gibt es keine Standardlösungen, so dass das inhaltliche Spektrum der Fördergegenstände weit gefasst ist. Dazu zählen insbesondere Strategien und Konzepte, Netzwerkarbeit und der Informationsaustausch regionaler Akteure sowie Forschungs-, Moderations- und Coachingmaßnahmen.

Um welche Zielstellungen geht es? Gefördert werden beziehungsweise wurden Maßnahmen, die die Daseinsvorsorge insbesondere im ländlichen Raum sichern und verbessern, Haltefaktoren insbesondere für Jugendliche stärken, aber auch Jung und Alt zusammenbringen, das Ehrenamt würdigen und fördern, ein selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglichen, der Vereinsamung im Alter entgegenwirken, vorausschauend die Handlungsfähigkeit von Kommunen erhöhen und kulturelle Angebote im lokalen Umfeld ermöglichen.

Seit dem Start des Landesprogramms 2007 wurden bislang rund 240 Projekte sachsenweit gefördert. Die Zahl der Bevölkerung in Sachsen ist rückläufig. Am 31. Dezember 2021 lebten im Freistaat Sachsen 4.043.002 Einwohnerinnen und Einwohner. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Bevölkerung um rund 13.900 Personen bzw. 0,3 Prozent ab. Nach der 7. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes wird die Bevölkerungszahl in Sachsen bis 2035 auf 3,94 bzw. 3,81 Millionen (Variante 1 bzw. 2) weiter sinken.

Die Steuermittel für die Förderung werden auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.


Kontakt

Sächsische Staatskanzlei

Regierungssprecher Ralph Schreiber
Telefon: +49 351 564 10300
Telefax: +49 351 564 10309
E-Mail: presse@sk.sachsen.de
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