Hochwasserschutz in Sachsen bleibt im Fokus

07.08.2022, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

In den kommenden Tagen jährt sich das verheerende Augusthochwasser 2002, das in Sachsen 21 Todesopfer und Schäden von 8,6 Milliarden Euro verursachte. Aus diesem Anlass betonte Sachsens Umweltminister und stellvertretender Ministerpräsident Wolfram Günther die weiterhin bestehende Notwendigkeit, insbesondere das Zusammenwirken von technischem und ökologischem Hochwasserschutz, individueller Eigenvorsorge und Gefahrenabwehr zu verfolgen. Der Minister verwies dabei auf die bisherigen enormen Anstrengungen in Sachsen, Hochwasserschutz und Prävention deutlich zu stärken. Sachsen hat seit 2002 rund 3,3 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert. Basis dafür waren und sind 47 Hochwasserschutzkonzepte.

Günther: »Die Wahrscheinlichkeit für lokale und regionale Extremwetter hat durch die Klimakrise zugenommen. Warme Luft, die viel Wasser aufnehmen kann, und ein abgeschwächter Jetstream, der dafür sorgt, dass Tiefdruckgebiete länger an einem Ort bleiben: Das ist ein gefährlicher Mix. Extremwetterereignisse wird es wieder und häufiger geben. Wir arbeiten entschlossen am Klimaschutz und an der Klimaanpassung sowie am technischen und ökologischen Hochwasserschutz. Wir geben Flüssen mehr Raum. Natürliche Überschwemmungsflächen, Deichrückverlegungen, renaturierte Auen und Flussläufe sind wichtige und nachhaltige Bestandteile des Hochwasserschutzes. In Trockenzeiten halten sie Wasser in der Landschaft. Bei Starkregen verringern sie die Schadwirkung von Hochwasser.«

Sachsen hat in den letzten Jahren insgesamt rund 3,3 Milliarden Euro für Maßnahmen der nachhaltigen Schadensbeseitigung an Gewässern und Maßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, aus Mitteln des Bundes und der Länder sowie aus Landesmitteln umgesetzt.

Auf der Grundlage der 2003 bis 2005 erstellten Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) für Gewässer erster Ordnung und die Elbe wurde ein staatliches Hochwasserschutzprogramm aufgelegt, um einen angemessenen und am Schadenspotential ausgerichteten öffentlichen Hochwasserschutz schrittweise umzusetzen.

Durch die Landestalsperrenverwaltung wurden von 749 teilweise hochkomplexen Maßnahmen nach umfangreichen mehrjährigen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Bauphasen bisher 570 umgesetzt. Weitere 23 Vorhaben befinden sich im Bau und 156 in verschiedenen Planungsstufen.

Sachsen fördert gleichzeitig die Erstellung von Konzepten sowie Maßnahmen des Hochwasserschutzes an Gewässern zweiter Ordnung in kommunaler Zuständigkeit. Abgeschlossen sind 112 kommunale Maßnahmen mit einem Volumen von insgesamt 54 Millionen Euro. Die entsprechende Förderung beträgt dabei 38 Millionen Euro. Noch im Bau befinden sich vier Maßnahmen mit einem Volumen von insgesamt zehn Millionen Euro und einem Förderanteil von 7,5 Millionen Euro. Des Weiteren sind vier Maßnahmen in der Planung. Der Finanzierungsumfang dieser Vorhaben beträgt insgesamt 4,6 Millionen Euro.

Ökologischer Hochwasserschutz erfolgt – wo dies möglich ist – beispielsweise durch Gewässeraufweitungen, Renaturierungsmaßnahmen, Wiederanbindung an natürliche Rückhalteräume oder den Um- bzw. Rückbau von Querbauwerken und Ufermauern. Deichrückverlegungen und Polder sind komplexe Maßnahmen im Zuge des sächsischen und des Nationalen Hochwasserschutzprogramms, die umfassende und oft langjährige Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren mit intensiven Beteiligungsprozessen erfordern. Beispielhaft sind hier Deichrückverlegungen an der Zwickauer Mulde bei Crossen, an der Vereinigten Mulde bei Eilenburg und von Bennewitz bis Püchau sowie der im Bau befindliche Polder Löbnitz zu nennen.

Die Hochwasserrückhalteräume in den Anlagen des Freistaates Sachsen wurden nach 2002 von rund 122 Millionen auf 168 Millionen Kubikmeter erhöht. Damit wurden in den bestehenden Stauanlagen sowie durch den Neubau von Hochwasserrückhaltebecken nach 2002 insgesamt rund 46 Millionen Kubikmeter neuer Hochwasserrückhalteraum geschaffen.

Wichtige Grundlagen des Hochwasserschutzes sind die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für Gewässer erster Ordnung und die Elbe. Diese stellen Überschwemmungsgebiete und Gefahrenpunkte bei unterschiedlich großen Hochwassern dar. Anhand der Gefahrenkarten für Hochwasser, wie sie statistisch gesehen einmal in 100 Jahren auftreten, wurden Überschwemmungsgebiete festgesetzt bzw. ausgewiesen. Für diese gelten im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und im Sächsischen Wassergesetz Restriktionen für die Nutzung, die die Risiken verringern und neue Schadenspotenziale verhindern sollen.

Wesentliche Fortschritte in der Hochwasserinformation und -warnung wurden durch die Einrichtung eines modernen Landeshochwasserzentrums, durch zusätzliche Niederschlagsmessstellen und Hochwassermeldepegel und die dadurch mögliche Optimierung der Vorhersage und Warnung erreicht. Neuestes Produkt ist ein Starkniederschlagsfrühwarnsystem, für das noch weitere Verbesserungen geprüft werden.

Nicht zuletzt fördert Sachsen Maßnahmen der privaten Eigenvorsorge vor Extremereignissen wie Hochwasser und Starkregen beziehungsweise Sturzfluten. Mit der Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge unterstützt der Freistaat Investitionen von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern an bestehenden Wohngebäuden, die insbesondere in Gebieten liegen, die nicht oder nicht ausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden können.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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