Sächsischer Landtag beschließt Transparenzgesetz

13.07.2022, 15:16 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Sächsische Landtag hat heute den vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) erarbeiteten Entwurf des Sächsischen Transparenzgesetzes beschlossen. Am 1. Januar 2023 tritt das Gesetz in Kraft.

Mit dem »Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen« sollen alle Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zu Informationen der Regierung und Verwaltung des Freistaates erhalten, wie zum Beispiel Regierungsbeschlüsse, Gesetzentwürfen, Gutachten, Studien, Berichte, Informationen über Zuwendungen sowie Beteiligungen des Freistaates. Diesen Zugang erhalten sie zum einen auf Antrag, zum anderen perspektivisch auch über sich im Aufbau befindliche Transparenzplattform, auf der die Verwaltung die Informationen selbst zur Verfügung stellen wird.

Justizministerin Katja Meier: »Transparenz macht erkennbar und nachvollziehbar, was undurchsichtig war, egal, ob es um politische Entscheidungen oder um Verwaltungshandeln geht. Diesem berechtigten Anspruch unserer Bürgerinnen und Bürger müssen wir als Staatsregierung gerecht werden. Unser Transparenzgesetz hilft den Menschen, Verfahren und Hintergründe zu verstehen, macht der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft Entscheidungen nachvollziehbar und hilft nicht zuletzt der Verwaltung selbst sich zu erklären.«

Der Gesetzentwurf verfolgt zudem den Ansatz, möglichst weitgehend und umfassend Informationen bereitzustellen und soll für die Staatsregierung und einen Großteil der Verwaltung des Freistaates gelten. Von einer Bereitstellung soll nur dann abgesehen werden, wenn es keinen gesetzlich vorgesehenen Grund gibt, also eine Veröffentlichung beispielsweise zu einer Gefährdung der Sicherheit führen würde oder bei sensiblen Daten mit Personenbezug. Damit formuliert die sächsische Staatsregierung die Aussicht auf eine in wenigen anderen Bundesländern bestehende Verpflichtung der Verwaltung zur proaktiven Veröffentlichung von bestimmten Informationen. Der sächsische Entwurf eines Transparenzgesetzes geht damit weiter als die meisten Informationsfreiheitsgesetze der anderen Bundesländer. Den Gemeinden und Landkreisen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, eigene Transparenzsatzungen zu erlassen und ihre Informationen auf der Sächsischen Transparenzplattform einzustellen.

Damit setzt Sachsen Maßstäbe, sagt Justizministerin Katja Meier: »Dass wir mit einem von erst vier Transparenzgesetzen in ganz Deutschland einen historischen Sprung machen und die rote Laterne an die letzten Länder ohne Informationsfreiheit abgeben, ist ein wichtiges Signal an unsere Bürgerinnen und Bürger. Jede Bürgerin und jeder Bürger wird einen Anspruch auf die Veröffentlichung der im Gesetz aufgeführten Informationen haben.«

Mit dem heutigen Beschluss bereitet der Landtag den Weg für die Umsetzung eines der zentralen Anliegen des sächsischen Koalitionsvertrages. Bisher verfügt der Freistaat Sachsen über kein Informationsfreiheitsgesetz. Diese Lücke wird das Transparenzgesetz nun schließen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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