Bürokratieabbau: Jahresbericht 2021 des Sächsischen Normenkontrollrats vorgelegt

18.07.2022, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Der Sächsische Normenkontrollrat (© Eric Münch)

Die Mitglieder des Sächsischen Normenkontrollrats (v.l.n.r.): Bernd Günther, Prof. Dr. Isabelle Jänchen, Barbara Ludwig, Birgit Munz, Mischa Woitscheck, Prof. Dr. Jutta Stumpf-Wollersheim

Der Sächsische Normenkontrollrat (© Eric Münch)

Die Mitglieder des Sächsischen Normenkontrollrats (v.l.n.r.): Bernd Günther, Prof. Dr. Isabelle Jänchen, Barbara Ludwig, Birgit Munz, Mischa Woitscheck, Prof. Dr. Jutta Stumpf-Wollersheim

Die Mitglieder des Sächsischen Normenkontrollrats (v.l.n.r.): Bernd Günther, Prof. Dr. Isabelle Jänchen, Barbara Ludwig, Birgit Munz, Mischa Woitscheck, Prof. Dr. Jutta Stumpf-Wollersheim

Der Sächsische Normenkontrollrat hat seinen Jahresbericht 2021 vorgelegt

Pressemitteilung des Sächsischen Normenkontrollrats

Das Jahr 2021 war für den Sächsischen Normenkontrollrat ein Jahr der Veränderungen. Zum einen wurden seine Aufgaben deutlich erweitert. Zum anderen hat sich die personelle Zusammensetzung verändert. Neben der Vorsitzenden, Birgit Munz, haben die stellvertretende Vorsitzende Barbara Ludwig, Bernd Günther, Prof. Dr. Isabelle Jänchen, Prof. Dr. Jutta Stumpf-Wollersheim und Mischa Woitscheck an die Arbeit ihrer Vorgänger angeknüpft.

Im Jahr 2021 hat der Sächsische Normenkontrollrat zu insgesamt 63 Gesetz- und Verordnungsentwürfen eine Stellungnahme abgegeben. Ob die Gesetzesfolgen neuer Regelungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch das zuständige Ministerium nachvollziehbar dargestellt wurden, prüfte der Sächsische Normenkontrollrat im Jahr2021 unter anderem für das Vierte Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung und das Sächsische Transparenzgesetz.

Vorsitzende Birgit Munz: »Die Arbeit des Sächsischen Normenkontrollrats und seine wiederholten Mahnungen zur Reduzierung von Bürokratiebelastungen und Erfüllungsaufwand waren und sind kein Selbstzweck. Praxistaugliche Gesetze und eine leistungsfähige Verwaltung sind vielmehr Maßstäbe, an denen sich der Rechtsstaat in den Augen seiner Bürgerinnen und Bürger messen lassen muss.«

Durch die vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüften Rechtsnormen kam es im Berichtszeitraum zu jährlichen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in Höhe von 64,4 Mio. Euro. Demgegenüber standen jährliche Entlastungen in Höhe von 6,4 Mio. Euro. Zudem fielen im Jahr 2021 einmalige Belastungen in Höhe von 54,1 Mio. Euro an – es kam lediglich zu einmaligen Entlastungen in Höhe von 15,1 Mio. Euro.

Der jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Kommunen stieg im Jahr 2021 nur leicht an. Im Bereich der Wirtschaft und der Verwaltung des Freistaats setzte sich hingegen der Trend seit 2019 fort, dass der jährliche Erfüllungsaufwand stark ansteigt. Insgesamt liegt der Mehraufwand noch höher, da zahlreiche Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht dargestellt wurden.

Hintergrund:

Seit 1. Januar 2016 sind die Ressorts gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Normenkontrollratsgesetz verpflichtet, bei der Erstellung von Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, soweit eine Befassung der Staatsregierung erforderlich ist, den Erfüllungsaufwand im Sinne des § 2 des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes zu ermitteln. Der Erfüllungsaufwand umfasst danach den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche durch die Befolgung einer Vorschrift bei den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen.

Der Sächsische Normenkontrollrat erstattet der Staatsregierung jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit.
Der Bericht ist einsehbar unter: http://www.justiz.sachsen.de/content/5130.htm


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de

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