100 Jahre Frauen in juristischen Berufen in Deutschland

11.07.2022, 17:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

/
100 Jahre Frauen in juristischen Berufen (© SMJusDEG | Daniel Meißner)

Justizministerin Katja Meier im Rahmen der Veranstaltung anlässlich 100 Jahre Frauen in juristischen Berufen

100 Jahre Frauen in juristischen Berufen (© SMJusDEG | Daniel Meißner)

Justizministerin Katja Meier im Rahmen der Veranstaltung anlässlich 100 Jahre Frauen in juristischen Berufen

Justizministerin Katja Meier im Rahmen der Veranstaltung anlässlich 100 Jahre Frauen in juristischen Berufen

Anlässlich dieses Jubiläums trifft Katja Meier erfahrene und angehende Juristinnen

Vor 100 Jahren, am 11. Juli 1922, wurde das »Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege« im Reichsgesetzblatt verkündet. Es ermöglichte Frauen den Zugang zum Ersten Staatsexamen, zur Referendarausbildung und zum Zweiten Staatsexamen. Davor konnten Frauen zwar bereits Rechtswissenschaft studieren und auch promovieren, der Zugang zu juristischen Berufen wie Rechtsanwältin, Staatsanwältin und Richterin war ihnen jedoch verwehrt.

Anlässlich dieses 100-jährigen Jubiläums lud die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Katja Meier Referendarinnen und Richterinnen in die Räume des Oberlandesgerichts Dresden ein. In einer lebhaften Diskussion tauschten sich angehende Juristinnen und erfahrene Expertinnen über die geschichtlichen Hintergründe, die Widerstände und die Kämpfe bis zum Erlass des Gesetzes aus. Zur Sprache kamen auch die Berufsrealität der ersten Richterinnen oder Staatsanwältinnen sowie die Erfahrungen, Wünsche, Vorstellungen und Perspektiven heutiger Juristinnen.

Justizministerin Katja Meier: »Wir haben in den letzten 100 Jahren große Fortschritte erreicht mit Blick auf die Gleichstellung von Mann und Frau. Aber auch wenn die Zulassung zu den juristischen Berufen für Frauen heute selbstverständlich ist, so war es doch ein langer Weg, der nur durch das Engagement von verschiedenen Frauenorganisationen und einigen weiblichen Abgeordneter möglich war. Heute entscheiden sich sogar mehr Frauen für ein juristisches Studium als Männer. Beim Anteil der Frauen in Beförderungs- und Führungsämtern sind die Zahlen insgesamt noch nicht da, wo sie sein könnten oder sollten, aber immerhin geht der Trend in die richtige Richtung. So wird das Sächsische Oberverwaltungsgericht zum ersten Mal von einer Frau geleitet und an den sächsischen Amtsgerichten nimmt die Zahl der Direktorinnen ebenso zu wie bei den Justizvollzugsanstalten. Drei der fünf Fachabteilungen des SMJusDEG werden von Frauen geleitet, und auch bei den Bediensteten insgesamt zeigt die Tendenz in diese Richtung. Diesen erfreulichen Trend wollen wir ausbauen und haben ein Bündel an Maßnahmen auf den Weg gebracht. Neben einem Mentoring-Programm, das Frauen bei der Übernahme von Führungsaufgaben begleitet, wollen wir die die Arbeitsbedingungen weiter verbessern, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen.«

Während der deutsche Rechtsanwaltsverein 1922 noch der Meinung war, »die Frau eigne sich nicht für den juristischen Beruf und ihre Zulassung führe zur Schädigung der Rechtspflege« und im Reichstag Frauen als »wegen ihrer zarten Natur nicht geeignet« für den Richterberuf eingestuft wurden, steigt heute der Anteil an Frauen in juristischen Berufen stetig an.

In der Weimarer Republik standen im Jahr 1930 bei einer Gesamtzahl von 10.000 Richtern lediglich 74 Frauen im richterlichen Dienst, 66 Frauen davon als Gerichtsassessorinnen. Dies entspricht einer Frauenquote von 0,74 Prozent. Aktuell liegt die Frauenquote bei den Richterämtern auf Bundes- und Landesebene bei 47,49 Prozent. In Sachsen beträgt die Frauenquote 47,47 Prozent. Mit Stand vom 11. Juli 2022 befinden sich in Sachsen 1.506 Personen (Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) aktiv im Justizdienst, von denen 715 weiblich sind. Von diesen 1.506 Personen befinden sich 125 in einem Richterverhältnis auf Probe; 79 von ihnen sind weiblich. Dies entspricht einer Quote von 63,2 Prozent, was zeigt, dass die Quote bei Richterinnen weiter ansteigt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang