Verlegung der B 169 mindert Verkehrsbelastung für die Anwohner

11.07.2022, 12:54 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen schließt Planfeststellungsverfahren für dritten Abschnitt der B 169 zwischen Salbitz und der Anschlussstelle zur B 6 bei Ragewitz ab

Die Landesdirektion Sachsen genehmigt mit Planfeststellungsbeschluss vom 20. Juni 2022 die Verlegung der Bundesstraße 169 im Bauabschnitt Salbitz – Riesa. Damit verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Vorhabenträger über Baurecht.

Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, unterstreicht die Bedeutung des Vorhabens: »Dieses Genehmigungsverfahren der B 169 war für die Landesdirektion ein Ausnahmeprojekt – sowohl wegen der Verfahrensdauer als auch wegen des damit verbundenen Prüfaufwands. Nun wird es endlich möglich, die Bundesstraße zu verlegen. Der Verkehr kommt aus den hochbelasteten Ortschaften heraus. Für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet das eine erhebliche Entlastung und eine deutliche Steigerung der Lebensqualität. Und nicht zuletzt ist das nun erteilte Baurecht für die Wirtschaft vor Ort ein lang erwartetes, positives Signal.«

Die B 169 verläuft gegenwärtig durch mehrere Ortslagen. Die Ortsteile Stauchitz, Seerhausen und Plotitz der Gemeinde Stauchitz im Landkreis Meißen sowie die Ortsteile Hof und Salbitz der Gemeinde Naundorf im Landkreis Nordsachsen werden gegenwärtig von der Bundesstraße berührt bzw. durchschnitten. Die Anwohner in den Ortsteilen werden durch das hohe Verkehrsaufkommen und die damit verbundenen Schadstoff- und Lärmimmissionen sowie die dauerhaften Gefahren durch die Bundesstraße, z. B. Verkehrssicherheit, in ihrer Lebensqualität erheblich beeinträchtigt.

Neben den Entlastungen für die Anwohner rechtfertigen aber auch verkehrsplanerische Anforderungen die Verlegung. So entsprechen die Breiten des öffentlichen Verkehrsraumes und die aktuelle Linienführung innerhalb der Ortsdurchfahrten nicht den heutigen Regelwerken und Anforderungen an eine so hoch belastete Bundesstraße. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass die Begegnung von Lkws regelmäßig zu Problemen führt und beispielsweise Abbiegevorgänge häufig durch zu geringe Kurvenradien zu gefährlichen Situationen führen. Die Ortsdurchfahrten sind damit nicht oder nur unzureichend in der Lage, die prognostizierten täglichen Verkehre, insbesondere den Schwerlastverkehr, abzuwickeln.

Das jetzt genehmigte Vorhaben dient der Beseitigung dieser Missstände. Dazu ist geplant, die B 169 zwischen Salbitz (Gemeinde Naundorf) und dem Knotenpunkt B 169/ B 6 bei Ragewitz (Ortsteil der Gemeinde Stauchitz) auf einer Länge von ca. 7.800 Metern zu verlegen. An der bereits bestehenden Anschlussstelle der B 169 mit der Bundesstraße B 6 in Seerhausen schließt der nun genehmigte Abschnitt an den bereits realisierten zweiten Bauabschnitt der B 169 an.

Als weitere Anschlussstelle wird ein Kreuzungsbauwerk mit der Staatsstraße S 30 errichtet werden, welches die B 169 mit den nachgeordneten Straßen verbinden wird. Außerdem wird das Wirtschaftswegenetz an die neue Verkehrsanlage angepasst sowie ein Brückenbauwerk im Zuge des Weges nach Rochzahn geplant. Damit wird sichergestellt, dass die Vielzahl der landwirtschaftlich genutzten Flächen weiterhin erschlossen ist und genutzt werden kann.

Die neue Trasse soll auf ihrer gesamten Länge außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlaufen. Die dafür nötigen Flächen werden gegenwärtig als landwirtschaftliche Flächen genutzt. Dieser Umstand hat im Genehmigungsverfahren zu erheblichen Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern und zu Plankorrekturen geführt.

Die zukünftige Ortsumgehung wird überwiegend dreistreifig, in Teilabschnitten zweistreifig sein. Da der neue Trassenverlauf die Ortslage Raitzen berührt, sind zum Lärmschutz der Anwohner aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. So wird eine Lärmschutzwand auf Höhe der Ortslage errichtet und eine lärmmindernde Straßenoberfläche im gesamten Streckenabschnitt gewählt. Damit konnte auch in diesem Bereich den Belangen der Bürgerinnen und Bürger weitestgehend nachgekommen werden.

Bei einem Bauvorhaben dieses Umfangs sind Eingriffe in Natur und Landschaft unvermeidlich. Zur Kompensation werden umfangreiche landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgen. Beispielsweise wird der hochwertige Biotopkomplex Hahnefelder Speicher durch eine großflächige Aufforstung erweitert und die Wehranlage Oberrödern zurückgebaut. Damit wird die ökologische Durchgängigkeit der Großen Röder wiederhergestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss wird in den Gemeinden nach vorheriger Bekanntmachung voraussichtlich ab dem 22. August 2022 öffentlich ausgelegt.

Hintergrund:
Das Vorhaben ist nach dem Bundesverkehrswegeplan 2030 sowie dem Landesverkehrsplan Sachsen 2030 ein Teil des durchgängigen Neu- und Ausbaus der B 169 von Elsterwerda in Brandenburg bis zur Anschlussstelle Döbeln-Nord der Bundesautobahn A 14 in Sachsen. Die ersten beiden Bauabschnitte wurden bereits fertiggestellt. Der 1. Bauabschnitt in Riesa wurde am 11. Juli 2001 für den Verkehr freigegeben, der 2. Bauabschnitt zwischen Riesa und der B 6 bei Seerhausen am 24. September 2012. Der 4. Bauabschnitt befindet sich in der Vorplanungsphase.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Valerie Eckl
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