Innenminister Schuster vorm zweiten Urnengang zur Kommunalwahl: »Ein wichtiger Tag für viele Bürgerinnen und Bürger«

01.07.2022, 10:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

»Der kommende Sonntag ist ein sehr wichtiger für viele unserer Bürgerinnen und Bürger. Dann entscheidet sich in sechs Landkreisen und in über 20 Gemeinden, wer Landrätin bzw. Landrat und wer Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister wird«, so Innenminister Armin Schuster im Hinblick auf den zweiten Wahlgang zur Kommunalwahl. Der Staatsminister weiter: »Daher appelliere ich an die Stimmberechtigten: Gehen Sie wählen. Mit Ihrem Kreuz zeigen Sie, dass Sie die Zukunft vor Ort mitbestimmen wollen. Es geht um die politische Führung vor Ort für die kommenden sieben Jahre.« Er ergänzt: »Das Wahlrecht ist für mich auch eine vornehmste Bürgerpflicht.«

Nach dem Wahlgang am 12. Juni stehen bereits in 160 Städten und Gemeinden sowie drei Landkreisen die Gewählten fest – denen der Staatsminister für die kommenden Aufgaben »viel Erfolg und eine glückliche Hand bei schwierigen Entscheidungen« wünscht.

Hinsichtlich der im Vergleich zum ersten Wahlgang häufig eher geringeren Wahlbeteiligung zur zweiten Stimmabgabe sagt Schuster: »Wer die meisten Stimmen auf sich vereint, darf das Amt antreten. Es braucht keine absolute Mehrheit. Daher hoffe ich, auch wenn der Wetterbericht aktuell einen Sonntag im wahrsten Wortsinn voraussagt, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger ihrer Verantwortung bewusst sind und ihr Kreuz setzen, bevor sie das schöne Wetter genießen – oder danach.«

Ins Schwitzen werden wieder die tausenden Wahlhelferinnen und -helfer kommen. Nicht nur während der Öffnungszeiten der Wahllokale sorgen sie für einen reibungslosen Ablauf. Nach Schließung gilt es u. a., Stimmzettel zu prüfen und auszuzählen, um die lokalen Ergebnisse zu melden. »Ein Einsatz für unsere Demokratie, den man gar nicht hoch genug würdigen kann«, so Schuster.

Hintergrund:

Bürgermeister- und Landratswahlen werden alle sieben Jahre durchgeführt. Gewählt ist im ersten Wahlgang, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht keine Bewerberin bzw. kein Bewerber die Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Dieser ist am 3. Juli, in der Landeshauptstadt Dresden ist es der 10. Juli. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die höchste Stimmenzahl auf sich vereint.

Zum ersten Urnengang am 12. Juni 2022 fanden in 184 Städten und Gemeinden Bürgermeisterwahlen und in neun Landkreisen die Landratswahlen statt sowie der zweite Wahlgang in Delitzsch. Außerdem findet am kommenden Sonntag, den 3. Juli der erste Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl in Torgau statt.


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