Weitere 19 Mio. Euro für investive Brandschutzförderung: Zweite Tranche zugewiesen

27.06.2022, 14:53 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Innenminister Armin Schuster: »Waldbrände verdeutlichen, wie wichtig flächendeckende Investitionen in den Brandschutz sind«

»Ich danke allen Kräften, die mit hohem persönlichen Einsatz und teilweise über Belastungsgrenzen hinaus an der sächsisch-brandenburgischen Grenze die Waldbrände bekämpfen«, so Innenminister Armin Schuster. Er ergänzt: »Die Situation verdeutlicht, wie wichtig flächendeckende Investitionen in den Brandschutz sind.«

Anfang des Monats wurden bereits 21 Mio. Euro für 2022 und 11 Mio. Euro Vorausermächtigungen für Projekte, die 2023 weiterfinanziert werden, in einer ersten Tranche zur investiven Brandschutzförderung der Landesdirektion zugewiesen. Nun folgen weitere rund 19 Mio. Euro und zusätzlich vier Mio. Euro Vorausermächtigungen. Kommunen setzen die Mittel u. a. zur Finanzierung von Feuerwehrgerätehäusern oder zur Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen ein.

Innenminister Armin Schuster: »Damit stehen die für dieses Jahr zur investiven Förderung des Brandschutzes veranschlagten Mittel nun im vollen Umfang zur Verfügung – 40 Mio. Euro. Hinzu kommen Vorausermächtigungen von derzeit rund 15 Mio. Euro. Feuerwehren sind eine tragende Säule unserer Sicherheitsstruktur. Eine gute Ausstattung ist zwingende Voraussetzung, um auch Einsätze wie derzeit erfolgreich zu bewältigen. Daher wird der Freistaat weiterhin konsequent Investitionen im Brandschutz fördern.«

Mit der jetzigen Zuweisung werden die Landkreise als Bewilligungsbehörden der kreisangehörigen Gemeinden bzw. die Landesdirektion als Bewilligungsbehörde für die Landkreise und Kreisfreien Städte weitere Maßnahmen im größeren Umfang bewilligen – so kann u. a. die begonnene Sammelbeschaffung von fünf Drehleitern DLK 23/12 in den Landkreisen Meißen und Bautzen in Höhe von 370.400 Euro finalisiert werden.

Hintergrund: Die Fördermittel sind nun der Landesdirektion zugewiesen worden, die diese an die Landkreise weiterreicht – damit das Geld entsprechend der dort im Vorfeld aufgestellten Prioritätenlisten vor Ort ankommt. Für Projekte auf Landkreisebene bzw. für Projekte von Kreisfreien Städten erstellt die Landesdirektion direkt die Förderbescheide. Rechtsgrundlage für die Zuwendungen an die Kommunen ist die Richtlinie Feuerwehrförderung.


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