Jubiläum »150 Jahre staatlicher Arbeitsschutz in Sachsen«

21.06.2022, 14:11 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Minister Dulig: »Arbeitsschutz ist essenziell für ,Gute Arbeit‘«

Von der ersten »Verordnung zu Fabriken und Dampfkesselinspektionen« aus dem Jahr 1872 bis zur heutigen internationalen Disziplin Arbeitsschutz war es ein langer Weg. Doch auch die Arbeitswelt befindet sich durch die Digitalisierung und die ökologischen Herausforderungen aktuell wieder in einem epochalen Umbruch: Wie muss sich ein moderner Arbeitsschutz in Echtzeit wandeln, um die Beschäftigten zu schützen und einen Beitrag zu guten und gesunden Arbeitsbedingungen zu leisten? Darum geht es morgen in Dresden, wenn sich rund 100 Fachleute zur Festveranstaltung »150 Jahre staatlicher Arbeitsschutz« in der Gläsernen Manufaktur treffen und austauschen.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: »Heute gehören das Recht auf Leben und das Recht auf Gesundheitsschutz zu unseren Grundsätzen. Deshalb hat der Schutz der Gesundheit von Menschen absolute Priorität. Dazu gehört auch der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie gut und wichtig es ist, dass wir in Deutschland Gesetze zum Arbeitsschutz haben. So konnten wir massenhafte Infektionen am Arbeitsplatz verhindern. Ich bin der Arbeitsschutzverwaltung, den Unternehmen, den Gewerkschaften, den Betriebsräten, den Sozialpartnern und den Berufsgenossenschaften außerordentlich dankbar, dass das in vorbildlicher Art und Weise passiert ist.«

Die sächsische Arbeitsschutzverwaltung trägt mit ihrer Arbeit dazu bei, dass arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und damit Berufskrankheiten sowie Unfälle bei der Arbeit zurückgedrängt werden können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht nur mit der Überwachung der Arbeitsschutzregelungen in den Unternehmen befasst, sondern beraten diese auch bei der Erfüllung ihrer Pflichten.

Minister Dulig weiter: »Arbeitsschutz ist und bleibt eine tagtägliche Aufgabe. Es braucht in allen Bereichen eine klare Haltung, verantwortungsvolles Herangehen und eine Vision darüber, was ‚Gute Arbeit‘ ausmacht. Mehr und mehr werden gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen für die Unternehmen zu einem Standortfaktor bei der Fachkräftegewinnung. Diese Aspekte werden vor dem Hintergrund des tiefgreifenden Wandels in der Arbeitswelt weiter an Gewicht gewinnen.«

Hintergrund: Ausgewählte Ergebnisse des Jahresberichts 2020 der Gewerbeaufsicht Sachsen

Im Freistaat Sachsen ist die Unternehmensstruktur von Kleinbetrieben gekennzeichnet, was eine besondere Herausforderung für die Arbeitsschutzbehörden darstellt. 87 Prozent (absolut 95.585) aller Betriebe mit Beschäftigten haben weniger als 20 Beschäftigte.

2020 wurden insgesamt 1.536 Betriebe aufgesucht. Bei den Besichtigungen außerhalb von Betriebsstätten dominierten Kontrollen auf Baustellen. Dabei wurden mit 5.689 Beanstandungen 601 Mängel mehr festgestellt als im Vorjahr.

Die sächsische Arbeitsschutzverwaltung wertet tödliche sowie als schwer eingestufte Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz nach bestimmten Kriterien aus, um Rückschlüsse für das Aufsichtshandeln ziehen zu können. 2020 wurden 98 der gemeldeten Arbeitsunfälle von den Kolleginnen und Kollegen der Aufsichtsbehörden als schwer eingestuft. Die Landesdirektion Sachsen hatte 2020 auch zehn tödliche Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz zu verzeichnen. Diese insgesamt 108 Arbeitsunfälle wurden näher betrachtet, der Jahresbericht gibt einen Einblick in die Ergebnisse. Ein Drittel der ausgewerteten Arbeitsunfälle sind Absturzunfälle, gefolgt von Verletzungen durch herabfallende bzw. einwirkende Gegenstände (z. B. Äste bei Baumfällarbeiten oder umkippende Ladung). Eine Häufung der schweren und tödlichen Arbeitsunfälle ist im Baugewerbe und verarbeitendem Gewerbe/Bergbau auf Baustellen sowie bei Tätigkeiten an Maschinen und Anlagen zu verzeichnen und zeigt das große Potenzial zur Unfallprävention in diesen Bereichen auf.

In 90 Prozent der tödlichen sowie 21 Prozent der schweren Arbeitsunfälle wurden durch das sächsische Aufsichtspersonal nach der Unfalluntersuchung Maßnahmen angeordnet, um die vorgefundenen Mängel abzustellen. In dreizehn dieser Fälle wurde durch eine Vollzugsanordnung mit sofortiger Wirkung die Weiterführung der Tätigkeiten komplett untersagt, bis die Herstellung sicherer Arbeitsbedingungen gewährleistet wurde.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
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